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Irritiert über fehlende direkte Kommunikation

Augsburg / Bonn / Berlin – Das Präsidium des Synodalen Weges hat Kritik aus dem Vatikan an dem Gesprächsprozess zurückgewiesen. „Wir werden nicht müde zu betonen, dass die Kirche in Deutschland keinen ‚deutschen Sonderweg‘ gehen wird“, heißt es in einem gemeinsamen Statement des Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Georg Bätzing, und der ZdK-Präsidentin Irme Stetter-Karp. Das bringe auch die Satzung des Synodalen Weges zum Ausdruck.
„Wir begrüßen, dass der Heilige Stuhl noch einmal hervorhebt, wozu wir uns bereits vor dem Beginn des Synodalen Weges 2019 in der Satzung und Geschäftsordnung verpflichtet haben: ‚Beschlüsse der Synodalversammlung entfalten von sich aus keine Rechtswirkung. Die Vollmacht der Bischofskonferenz und der einzelnen Diözesanbischöfe, im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeit Rechtsnormen zu erlassen und ihr Lehramt auszuüben, bleibt durch die Beschlüsse unberührt.‘ ‚Beschlüsse, deren Themen einer gesamtkirchlichen Regelung vorbehalten sind, werden dem Apostolischen Stuhl als Votum des Synodalen Weges übermittelt.‘ (Artikel 11 und 12)
Stetter-Karp und Bätzing betonen einmal mehr, dass die Kirche in Deutschland keinen „deutschen Sonderweg“ gehen wird. „Dennoch sehen wir es als unsere Pflicht an, klar zu benennen, wo aus unserer Sicht Änderungen notwendig sind. Dabei spüren wir bereits jetzt, dass die von uns benannten Probleme und Fragen weltweit ähnlich sind. Auch sei der Synodale Weg die Konsequenz aus den Missbrauchs-Skandalen in der Kirche.
Mit Blick auf den weltweiten synodalen Prozess, den Papst Franziskus im vergangenen Jahr eröffnete, unterstrichen beide, dass sich die Deutsche Kirche selbstverständlich mit Erfahrungen und Ergebnissen des Synodalen Weges in den synodalen Prozess der Weltkirche einbringen wird. „Wir haben stets betont, dass wir diesen durch unsere Arbeiten aktiv mitgestalten wollen. Denn wir sind überzeugt, dass dies zu einer ‚gegenseitigen Bereicherung‘ führt.   …                                KNA/epd/pm

Den ausführlichen Beitrag lesen Sie in der Ausgabe ­31/2022