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„Phantomdiskussion“

Erzbischof Ludwig Schick zum Beichtgeheimnis

Erzbischof Ludwig Schick hat sich für den Fortbestand des Beichtgeheimnisses ausgesprochen. Das Beichtgeheimnis oder Seelsorgegeheimnis, wie es in der evangelischen Kirche genannt werde, könne vom Staat auch gar nicht aufgehoben oder eingeschränk werden, sagte Schick dem „Fränkischen Tag“ (Wochenende). „Die Beichte oder die Individual-Seelsorge ist ein Teil des Grundrechts der Religionsfreiheit.“ Schick äußerte sich vor dem Hintergrund, dass auch in Deutschland im Zusammenhang mit dem Missbrauchsskandal Forderungen nach einer Lockerung des Beichtgeheimnisses aufgekommen sind. Der Erzbischof, der auch promovierter Kirchenrechtler ist, sprach von einer „Phantomdiskussion“.

Den ausführlichen Beitrag lesen Sie in der Ausgabe 44/2021

Autor: KNA