Betroffenenbeirat: Kölner Gutachten fehlt moralische Bewertung
Bonn – Für den Betroffenenbeirat der katholischen Deutschen Bischofskonferenz sind die Ereignisse rund um die Veröffentlichung des Kölner Missbrauchsgutachtens nach eigenen Worten
„irritierend und schmerzhaft“ gewesen. So habe etwa „die mediale Inszenierung“ rund um die Vorstellung des Rechtsgutachtens des Kölner Strafrechtlers Björn Gercke die Perspektive der
Betroffenen unberücksichtig gelassen, teilte der Betroffenenbeirat in einer am Dienstag veröffentlichten Erklärung mit. Gercke hatte am 18. März Ergebnisse über den Umgang mit
Missbrauchsfällen in der Leitung des Erzbistums Köln von 1975 bis 2018 vorgestellt. Mehrere Bischöfe, darunter die ehemaligen Erzbischöfe von Köln, Joachim Meisner und Joseph Höffner, waren
darin belastet worden, Missbrauch vertuscht und die Täter geschützt zu haben. Der amtierenden Erzbischof Kardinal Rainer Maria Woelki wurden hingegen keine Pflichtverletzungen
nachgewiesen.
Die Untersuchung der Rechtsanwälte habe sich rein auf die juristische Bewertung konzentriert. „Diese Engführung von Aufarbeitung lässt Zweifel an einem kirchlichen Willen zu einer umfassenden
und grundlegenden Aufarbeitung aufkommen“, heißt es in der Stellungnahme. Im Gutachten würden die juristischen Pflichtverletzungen in ausreichendem Maße in den Blick genommen. „Die
systemischen Ursachen wie Sexualmoral, Zölibat, Klerikalismus, Männerbündigkeit oder fehlende Partizipation von Frauen sind aber weitestgehend ausgeblendet oder werden gar nicht betrachtet“,
kritisierte der Betroffenenbeirat.
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Autor: epd