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„Nicht hinreichend erkennbar“

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof kippt 15-Kilometer-Regel

München – Die 15-Kilometer-Regel ist vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof vorläufig gekippt worden. Das Verbot touristischer Tagesausflüge für Bewohner von Corona-Hotspots im Freistaat wurde vorläufig außer Vollzug gesetzt, teilte der Verwaltungsgerichtshof in München mit. Damit gab das Gericht dem Eilantrag eines Antragstellers aus Passau statt.
Zur Begründung hieß es, dass das Verbot aller Voraussicht nach gegen den Grundsatz der Normenklarheit verstoße. Für die Betroffenen sei der räumliche Geltungsbereich, in dem touristische Tagesausflüge verboten sind, über einen Umkreis von 15 Kilometern um die Wohnortgemeinde hinaus „nicht hinreichend erkennbar“. Den Umkreis textlich festzulegen, sei „nicht deutlich und anschaulich genug“. Die Entscheidung des Senats gilt allgemein und ab sofort bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache.
 Aufgrund dieser Begründung des Verwaltungsgerichtshofs kam es laut Mitteilung auf die Frage des Antragstellers, ob die Maßnahme verhältnismäßig sei, nicht mehr an. Die 15-Kilometer-Regel war mit der elften bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung am 15. Dezember 2020 in Kraft getreten. Sie sieht vor, dass Bewohner von Städten und Landkreisen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von mindestens 200 Neuinfektionen pro 100000 Einwohner einen Umkreis von 15 Kilometern rund um ihre Wohnortgemeinde nicht zum Zwecke touristischer Tagesausflüge verlassen dürfen. Fahrten zwecks Arbeit, Verwandtenbesuchen und Einkaufen waren von dem Verbot ausgenommen.

Autor: epd