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Mehr Homeoffice und Masken-Upgrade

Das sind die neuen Maßnahmen gegen die Corona-Pandemie

Berlin – Wegen der Sorge vor einer möglicherweise viel ansteckenderen Variante des Coronavirus bleibt es trotz sinkender Infektionszahlen in Deutschland beim Lockdown. Die Regierungschefs und -chefinnen von Bund und Ländern einigten sich am Dienstag darauf, bis 14. Februar weiter Schulen und Kitas, Freizeiteinrichtungen, Restaurants, Kulturbetriebe und Geschäfte bis auf die für den notwendigen Bedarf geschlossen zu halten. Zudem wurden weitere Maßnahmen beschlossen, die Kontakte zwischen Menschen weiter reduzieren sollen. Der Überblick:

Kontaktbeschränkungen
Im privaten Bereich bleibt es bei der seit Anfang Januar geltenden Regel: Ein Haushalt darf nur eine Person aus einem anderen Haushalt treffen.

Erweiterte Maskenpflicht
In bestimmten Bereichen reicht eine Alltagsmaske aus Stoff künftig nicht mehr aus. Bund und Länder wollen in Geschäften und in öffentlichen Verkehrsmitteln eine Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske durchsetzen. Nötig wäre dann mindestens die meist blaue Hygienemaske, auch OP-Maske genannt, oder eine Maske der Standards KN95/N95 oder FFP2, die in Bayerns Geschäften, Bahnen und Bussen seit Montag Pflicht ist. Für Beschäftigte in Alten- und Pflegeheimen ist beim Kontakt mit den Bewohnern ebenfalls eine FFP2-Maskenpflicht vorgesehen.

Homeoffice
Bund und Länder wollen verbindlichere Homeoffice-Regelungen. Laut Beschluss müssen Arbeitgeber überall dort, wo es möglich ist, den Beschäftigten das Arbeiten im Homeoffice ermöglichen. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hatte sich bereits am Montag für verbindliche Regelungen ausgesprochen und angekündigt, bei einem Beschluss schnell eine entsprechende Rechtsverordnung vorzulegen, die zunächst bis zum 15. März befristet ist. Arbeitnehmer können nach seinen Worten nicht verpflichtet werden, von zu Hause zu arbeiten. An sie wird aber dringlich appelliert, nicht ins Büro zu gehen, wenn es nicht notwendig ist.

Gottesdienste
Auch in Kirchen, Synagogen und Moscheen muss künftig eine medizinische Maske getragen werden. Zusammenkünfte mit mehr als zehn Personen müssen zudem spätestens zwei Werktage davor beim Ordnungsamt angemeldet werden. Als Voraussetzung für Gottesdienste sollen auch der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Teilnehmern und ein Verbot von Gemeindegesang festgeschrieben werden. Dies galt in den meisten Gemeinden allerdings bereits.

Schulen und Kitas
Schulen bleiben bis zum 14. Februar weiterhin grundsätzlich geschlossen und die Präsenzpflicht ausgesetzt. Hier ist im Bund-Länder-Papier von einer „restriktiven Umsetzung“ die Rede. In Kindertagesstätten werde analog verfahren.

ÖPNV
Damit alle, die auf Bus und Bahn angewiesen sind, die notwendigen Abstände einhalten können, sollen – wo möglich und nötig – zusätzliche Verkehrsmittel eingesetzt werden.

Autor: epd