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Entscheidung nach intensiver Prüfung

Bundesflüchtlingsamt ändert Umgang mit Kirchenasyl

Nürnberg – Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) hat seinen Umgang mit offenen Kirchenasylen korrigiert. Das bestätigte ein Behördensprecher am heutigen Donnerstag auf Anfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA). Demnach gilt für Flüchtlinge im Kirchenasyl im sogenannten Dublin-Verfahren künftig wieder eine reguläre Frist von sechs Monaten für eine Überstellung. 2018 hatte die Innenministerkonferenz den Zeitraum auf 18 Monate verlängert.
Dabei beriefen sich Minister und Bundesamt auf eine bestimmte Auslegung des Begriffs „flüchtig“ in den Dublin-Regeln. Diese war am 8. Juni 2020 vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig als rechtswidrig in letzter Instanz verworfen worden. Demnach können Menschen im Kirchenasyl, deren Aufenthaltsort den Behörden bekannt ist, nicht länger als „flüchtig“ betrachtet werden. Der Bamf-Sprecher teilte mit, diese Entscheidung werde nun „nach intensiver Prüfung“ umgesetzt. Inzwischen hat die Behörde dazu ein neues Merkblatt versandt.
Der Sprecher wies zugleich darauf hin, dass das Kirchenasyl verlassen werden müsse, wenn das Bamf entschieden habe, dass kein besonderer, erneut zu prüfender, individueller Härtefall vorliege. „Die Einhaltung dieser Grundregeln ist essentiell, um die Akzeptanz des Kirchenasyls bei Behörden, Gerichten und Öffentlichkeit aufrechterhalten zu können und weiter zu stärken.“
Die Ökumenische Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Asyl in der Kirche begrüßte die Entscheidung des Bamf. Die Vorstandsvorsitzende, die Hamburger Pastorin Dietlind Jochims, sprach von einem „überfälligen Schritt“. Dieser war von Kirchenvertretern seit Bekanntwerden der Leipziger Entscheidung erwartet und eingefordert worden. Dass Behörden umgehend über ein Kirchenasyl und den genauen Aufenthaltsort des Untergebrachten informiert werden, ist Teil einer Abmachung mit den Kirchen von 2015.
Die einseitige Fristverlängerung für Dublin-Fälle im Kirchenasyl hatte Gemeinden, Klöster und Ordensgemeinschaften stark belastet.
Jochims sagte, sie hoffe nun auf eine „Rückkehr zu einer lösungsorientierten Verständigung über humanitäre Härtefälle“. Auch bereits erfolgte Fristverlängerungen bei laufenden Kirchenasylen müssten zurückgenommen werden.

Autor: KNA