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Strom- und Gaspreisdeckel soll rückwirkend zum Januar gelten

Berlin (epd) - Die geplanten Preisdeckel für Strom und Gas sollen nach Plänen der Bundesregierung rückwirkend schon zum Januar kommenden Jahres wirken. Privathaushalte sowie kleine und mittlere Unternehmen sollen damit für das gesamte Jahr 2023 bis ins Frühjahr 2024 hinein vor zu starken Preisanstiegen geschützt werden, hieß es am Dienstag aus Regierungskreisen. Die Preisdeckel sollen jeweils zum März umgesetzt werden. Den Verbraucherinnen und Verbrauchern sollen dann rückwirkend Entlastungen auch für Januar und Februar angerechnet werden.
Die Pläne der Bundesregierung sehen vor, dass der Gaspreis für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs auf 12 Cent pro Kilowattstunde begrenzt wird. Der Strompreis für private Verbraucher sowie kleine und mittlere Unternehmen soll ebenfalls für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs auf 40 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt werden. Auch für große Industrieunternehmen sind Preisdeckel geplant.
Bereits beschlossen hat der Bundestag eine Einmalzahlung für Gaskunden, die in diesem Dezember beim Abschlag erlassen oder bei der nächsten Jahresabrechnung abgezogen wird. Für die Entlastungen der Bürgerinnen und Bürger bei den Energiepreisen, die bis April 2024 gelten sollen, veranschlagt die Bundesregierung insgesamt Kosten in Höhe von 200 Milliarden Euro.