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Binnenflüchtlingen eine „sichere Insel“ bieten

Als Dank für die Unterstützung übergaben Erzbischof Wolodymyr Wijtyschyn (l.) und Bischofsvikar Mykhailo Klapkiv eine handgemalte Ikone an Michael Kleiner vom Referat Weltkirche.       Foto: Christiane Dillig
Als Dank für die Unterstützung übergaben Erzbischof Wolodymyr Wijtyschyn (l.) und Bischofsvikar Mykhailo Klapkiv eine handgemalte Ikone an Michael Kleiner vom Referat Weltkirche. Foto: Christiane Dillig

Bamberg (cid) - Tapfer sein, auf Gott vertrauen und positiv in die Zukunft blicken – diese Einstellung präge trotz des mittlerweile schon seit Februar andauernden Krieges die Einstellung vieler Ukrainer. Und auch die Kirche habe sie sich zu Eigen gemacht. Bei einem Besuch im Referat Weltkirche des Erzbistums Bamberg berichteten Erzbischof Wolodymyr Wijtyschyn und Bischofsvikar Dr. Mykhailo Klapkiv über die Situation in ihrer Erzdiözese Iwano-Frankiwsk im Westen der Ukraine. Anliegen für den Besuch war auch, „Dankeschön“ zu sagen für die finanzielle Unterstützung.
Insgesamt 22 000 Euro hat die Erzdiözese Bamberg der ukrainischen Erzdiözese in diesem Jahr bereits zukommen lassen, für die Betreuung von Binnenflüchtlingen und die medizinische Ausrüstung einer kirchlichen Klinik.
Rund 1000 Kilometer hatten die beiden Geistlichen mit dem Auto zurückgelegt. Da sie einen besonderen Grund hatten, waren sie von der für Männer eingeschränkten Reisefreiheit nicht betroffen. Sie besuchten auch die Diözesen München, Augsburg und Salzburg.
Der Leiter des Referats Weltkirche, Michael Kleiner, war erfreut, dass erstmals nach Kriegsbeginn wieder ein Bischof aus der Ukraine hierher kommen konnte. Kleiner sagte Wijtyschyn weitere Unterstützung zu. Der Erzbischof und sein Vikar schilderten die Situation in ihrer Stadt. Sie sei zwar bisher vom Krieg verschont worden. Häuser wurden nicht getroffen. Doch seien Angriffe auf einen nahe gelegenen Militärflughafen erfolgt. Ein Raketenangriff auf ein Kraftwerk konnte abgewehrt werden.    …

Den ausführlichen Beitrag lesen Sie in der Ausgabe 47/2022