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Bayerischer Ethikrat empfiehlt Beratungsverfahren für Sterbewillige

München (epd) - Mit einer Stellungnahme und einem Minderheitenvotum hat sich der Bayerische Ethikrat in die Debatte um die Neuregelung des assistierten Suizids eingeschaltet. In seiner Stellungnahme empfiehlt das Gremium laut Mitteilung vom Mittwoch einen gesetzlich geregelten Beratungsprozess mit „größtmöglicher Transparenz“. Nur Sterbewillige, die die einzelnen Stufen dieses Verfahrens durchlaufen hätten, könnten am Ende ein Präparat erhalten, das ihr Leben beende.Eine Minderheit des Ethikrats lehnt einen solchen Beratungsprozess in einem Sondervotum als Beitrag zur „Institutionalisierung von Angeboten der Assistenz zum Suizid“ ab.
Der Bayerische Ethikrat hat 18 Mitglieder. Das Sondervotum wurde von vier Mitgliedern unterzeichnet, darunter die Ethikratsvorsitzende Susanne Breit-Keßler. Die aktuelle Debatte zur Neuregelung des assistierten Suizids geht auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Februar 2020 zurück. Darin hatten die Richter ein prinzipielles Recht auf selbstbestimmtes Sterben und assistierten Suizid festgestellt und den Gesetzgeber zu einer Neuregelung des Paragrafen 217 Strafgesetzbuch aufgefordert.
Der Ethikrat empfiehlt der Staatsregierung in seiner Stellungnahme auch, Angehörige und Pflegepersonal zu unterstützen. „Die Trauer und die Belastungen nach einem Suizid sind erheblich“, heißt es in dem Text. Das Gremium rät zudem, die Gespräche zu dokumentieren und eine zentrale Ombudsstelle einzurichten, die das Verfahren überprüfen könne. Nach Ablauf von fünf Jahren solle „die Praktikabilität der Regelungen“ ausgewertet werden.