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Asyl anerkannt: Blinder Syrer darf in Deutschland bleiben

München/Rottenburg (epd) - Nach dreijähriger Zitterpartie ist ein blinder Syrer aus dem niederbayerischen Rottenburg als Flüchtling anerkannt worden. Dem 27-Jährigen drohe keine Abschiebung mehr nach Spanien im Rahmen des sogenannten Dublin-Verfahrens, wie seine Gastfamilie am Mittwoch mitteilte. Die Frist für die Abschiebung nach Spanien war Mitte Februar abgelaufen, als sich Mheddin Saho in einem bayerischen Kloster im Kirchenasyl befand. Daraufhin habe das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) den Asylantrag des Syrers im nationalen Verfahren geprüft und positiv beschieden.
Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) bestätigte den positiven Ausgang des Asylverfahrens. „Mit Bescheid vom 24. Februar wurde Herrn Saho die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt“, heißt in einem Schreiben des Innenministers vom 24. Juni an Studierende der Ludwigs-Maximilian-Universität (LMU) in München, das dem Evangelischen Pressedienst (epd) vorliegt. Die Studierenden hatten sich zusammen mit Professoren für Saho eingesetzt. Er absolviert dort einen Masterstudiengang in Anglistik und entwickelt ein Programm zur Erlernung von Fremdsprachen für blinde Menschen.
Der Fall des blinden Syrers hatte bundesweit für Schlagzeilen gesorgt. Eine Rückführung nach Spanien, wo der junge Mann nach seiner Flucht zunächst eingereist war, betrachteten seine Unterstützer als „unzumutbare Härte“. Eine Klage gegen den Abschiebebescheid vor dem Regensburger Verwaltungsgericht scheiterte jedoch. Der junge Mann durchlief insgesamt zwei Kirchenasyle. Neben dem evangelischen Landesbischof Heinrich Bedford-Strohm und dem Kirchenasylverein Matteo hatte sich für Mheddin Saho auch die evangelische Gemeinde Rottenburg stark gemacht. Saho lebt inzwischen wieder bei seiner Gastfamilie in Niederbayern.