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Justizminister wollen neue Regeln zum Schutz vor Missbrauch

Hohenschwangau (KNA) - Die Justizminister der Länder setzen sich für neue Regeln im Strafrecht zum Schutz von Kindern vor sexuellem Missbrauch ein. Danach sollen Fürsorge- und Aufsichtspersonen in Kirchen, Vereinen oder anderen Institutionen bei groben Pflichtverletzungen in Fällen von Kindesmissbrauch strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden, wie die Minister am Donnerstag in Hohenschwangau mitteilten.
Nach geltendem Recht können Personen, die durch ihr Tun oder - vor allem - Unterlassen sexuellen Missbrauch von Kindern fördern, nur in besonderen Konstellationen strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden. Anlass für die Forderungen sind nach Angaben der Konferenz Fälle, in denen Geistliche nach Bekanntwerden ihrer Missbrauchstaten weiter in der Seelsorge eingesetzt wurden.
Der Vorsitzende der Konferenz, Bayerns Justizminister Georg Eisenreich (CSU) erklärte dazu, „wer die Aufsichtspflicht in Fällen von Kindesmissbrauch grob verletzt und dadurch eine fremde Missbrauchstat fördert, der muss nach dem Willen Bayerns mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen“. Es handelt sich bei der Forderung um eine Initiative Bayerns, der die Länder zustimmten.