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Frieden ist ein Dauerauftrag

Liebe Leserinnen und Leser vom Heinrichsblatt,
Schwestern und Brüder!

Ostern – Fest des Friedens
Weihnachten bezeichnen wir als „Fest des Friedens“. Bei der Geburt Jesu in Betlehem lobten der Engel und ein großes himmlisches Heer Gott und sprachen: „Ehre sei Gott in der Höhe und Friede auf Erden den Menschen seines Wohlgefallens“, so berichtet das Lukasevangelium (vgl. Lk 2,13-14).
Aber noch mehr als Weihnachten ist Ostern das Fest des Friedens. Der Standardgruß des Auferstandenen an die Jünger, die sich nach der Kreuzigung Jesu aus Angst in verschlossenen Räumen versteckt hielten, lautet: „Friede sei mit euch!“ (Lk 24,36; Joh 20,19.21.26).
Mit dem Friedensgruß des Auferstandenen an die Jünger ist der Auftrag verbunden, den Frieden in die Welt zu tragen und Werkzeuge des Friedens unter den Menschen zu werden. Im Johannesevangelium heißt es: „Jesus sagte noch einmal zu ihnen: Friede sei mit euch! Wie mich der Vater gesandt hat, so sende ich euch“ (Joh 20,21). Dazu haucht er ihnen den Heiligen Geist ein, damit sie den Menschen die Sünden erlassen, die Unfrieden in alle Bereiche des Lebens bringen.
Der Jakobusbrief stellt mit rhetorischen Fragen klar, woher die Kriege kommen: „Woher kommen Kriege bei euch, woher Streitigkeiten? Etwa nicht von den Leidenschaften, die in euren Gliedern streiten?“ (Jak 4,1). Wenn den Leidenschaften
nachgegeben wird, wird gesündigt und es entstehen Kriege und Streitigkeiten.
In jeder Eucharistiefeier wird der Tod und die Auferstehung Jesu Christi verkündet. In ihr ist der Gruß und Auftrag „Der Friede sei mit euch!“ von Anfang bis Ende gegenwärtig. Der Entlassungsruf am Ende der heiligen Messe lautet: „Gehet hin in Frieden“ oder auch „Geht und bringt Frieden“.
Zur DNA der Christen gehört der Friede – sie müssen Friedensstifter und Friedensbringer sein. „Wenn ihr in ein Haus kommt, so sagt als Erstes: Friede diesem Haus!“ (Lk 10,5), trug Jesus den Jüngern auf, die er vor sich her in alle Städte und Ortschaften sandte, in die er selbst gehen wollte. Dieser Auftrag gilt heute – uns!    …

Den ausführlichen Beitrag lesen Sie in der Ausgabe ­16/2022