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Beraten, unterstützen, bilden, mitgestalten

Ob bei Veranstaltungen oder wie hier bei der Maikundgebung in Forchheim 2019: die KAB triff für die Rechte von Arbeitnehmern ein. (Pfarrer Klaus Weigand, rechts, hatte zuvor die ökumenische Andacht mitgefeiert). Foto: bp
Ob bei Veranstaltungen oder wie hier bei der Maikundgebung in Forchheim 2019: die KAB triff für die Rechte von Arbeitnehmern ein. (Pfarrer Klaus Weigand, rechts, hatte zuvor die ökumenische Andacht mitgefeiert). Foto: bp

Bamberg (bp) – Mit ihrem umfangreichen Angebot unterstützt sie nicht nur Mitglieder: die Katholische Arbeitnehmer Bewegung (KAB). Der Sozialverband, der seine Wurzeln in der christlichen Arbeiterbewegung des 19. Jahrhunderts hat, lädt in der Erzdiözese Bamberg mit seinen Orts- und Kreisverbänden sowie mit dem Bildungswerk alle ein, sich einzubringen, zu begegnen, sich fortzubilden, sich Unterstützung zu holen oder Gemeinschaft zu erfahren. Im Zentrum steht dabei immer die zentrale Bedeutung der Arbeit für unser Leben. Im Heinrichsblatt finden Sie künftig in losen Abständen Berichte und Informationen aus der KAB im Erzbistum.
Im Grundsatzprogramm wird deutlich, dass es der KAB um die Gestaltung einer sozial gerechten „Tätigkeitsgesellschaft“ geht. In unterschiedlicher Form wie Bildung, Beratung oder Aktionen stehen unter anderem die Themen Sonntagsarbeit, Rente, Familie, Arbeitsrecht oder Mobbing im Fokus. „Die Rentenfrage ist zur Zeit sehr stark“, weiß Ralph Korschinsky, Geschäftsführer des Diözesanverbands Bamberg. Die Frage, wann kann ich zu welchen Konditionen in Rente gehen. Aber auch die Frage, wie es nach einer Kündigung weiter geht, oder arbeitsrechtliche Folgen der geplanten Impfpflicht.
Neben der ausführlichen Beratung vertritt die KAB ihre Mitglieder auch vor Arbeits- und Sozialgerichten. Diese Leistungen sind für alle Mitglieder kostenlos. „Die KAB ist ein Verband in der Arbeitswelt, der auf Basis der christlichen Soziallehre mitgestaltet, bildet, unterstützt und berät“, bringt es Ralph Korschinsky auf den Punkt. Dabei gibt es keine religiöse Einschränkung. „Wir haben auch Mitglieder mit anderen Religionen“, erläutert der Geschäftsführer. „Die einzige Einschränkung: der Interessent muss mit den Grundwerten der KAB einverstanden sein“.   …

Den ausführlichen Beitrag lesen Sie in der Ausgabe ­16/2022