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Katholische Bischöfe wollen Missbrauch von Erwachsenen ahnden

Weihbischof Matthäus Karrer (Rottenburg-Stuttgart), Bischof Peter Kohlgraf (Mainz), Bischof Michael Gerber (Fulda) und der Pressesprecher der Deutschen Bischofskonferenz, Matthias Kopp, bei der Vorstellung des Wortes der Bischöfe zur Seelsorge.   Foto: ku
Weihbischof Matthäus Karrer (Rottenburg-Stuttgart), Bischof Peter Kohlgraf (Mainz), Bischof Michael Gerber (Fulda) und der Pressesprecher der Deutschen Bischofskonferenz, Matthias Kopp, bei der Vorstellung des Wortes der Bischöfe zur Seelsorge. Foto: ku

 

 

Vierzehnheiligen (KNA) - Die katholischen Bischöfe in Deutschland wollen auch sexualisierte Gewalt gegenüber Erwachsenen im Kontext der Seelsorge ahnden. Er soll künftig bei den Staatsanwaltschaften, aber auch innerkirchlich angezeigt werden, heißt es in einem in Vierzehnheiligen vorgestellten Seelsorge-Dokument. Der Mainzer Bischof Peter Kohlgraf forderte zudem eine entsprechende Verschärfung des Strafrechts. Seelsorge sei vergleichbar mit Behandlungs- und Therapiesituationen. Außerdem sollen die Leitlinien zum Umgang mit sexuellem Missbrauch entsprechend angepasst werden.
„Das Bewusstsein, dass sexualisierte Gewalt durch Kleriker und andere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Kirche auch nach der Volljährigkeit vorkommt und streng zu ahnden ist, muss in der Kirche weiterwachsen“, sagte Kohlgraf, der Vorsitzender der Pastoralkommission der Deutschen Bischofskonferenz ist. „Natürlich müssen Schutzkonzepte nachgeschärft werden.“
Erstmals nimmt damit nach Aussage des Mainzer Bischofs eine Verlautbarung der Bischofskonferenz den sexuellen Missbrauch von Erwachsenen in den Blick. Dies gelte auch für den geistlichen Missbrauch. Es brauche diözesane Richtlinien zum Schutz vor solchen Taten in allen Seelsorgekontexten. Außerdem soll es eigene Beauftragte geben.
Unter geistlichem Missbrauch versteht das Papier, dass Seelsorgende Menschen manipulieren und so von sich abhängig machen. Das entgegengebrachte Vertrauen werde ausgenutzt und benutzt für eigene geistliche und materielle Interessen, heißt es.
Zuletzt hatten im Zusammenhang mit geistlichem Missbrauch die Fälle der Gemeinschaften „Totus Tuus“ (Ganz Dein) im Bistum Münster sowie der „Katholischen Integrierten Gemeinde“ im Erzbistum München und Freising für Schlagzeilen gesorgt. Beide wurden von den jeweiligen Ortsbischöfen aufgelöst. Vorausgegangen waren kirchenrechtliche Untersuchungen, nachdem ehemalige Mitglieder Vorwürfe gegen die Gemeinschaften erhoben hatten.
Im Fall von „Totus Tuus“ war unter anderem von blindem Gehorsam und beeinträchtigter Freiheit besonders im Bereich von Sexualität und Ehe die Rede. Der Münsteraner Bischof Felix Genn sprach davon, dass „eine nicht unerhebliche Anzahl von Menschen durch die Gemeinschaft ,Totus Tuus' schweren Schaden genommen“ habe.
Bei der „Katholischen Integrierten Gemeinde“ schilderten ehemalige Mitglieder ein von ihnen wahrgenommenes System von psychischer und finanzieller Abhängigkeit. Die Integrierte Gemeinde wies das immer wieder als „böswillige Verleumdung“ zurück. Die Visitatoren betonten in ihrer Untersuchung, es habe überzogene Gehorsamsforderungen, undurchsichtiges wirtschaftliches Handeln, kompromisslose Ausgrenzung von Kritikern sowie „unkontrollierte Machtausübung im Namen des Heiligen Geistes“ gegeben.

 

 


Weiheamt für Frauen nicht ausgeschlossen

Das neue Wort der katholischen Bischöfe in Deutschland zur Seelsorge schließt das Weiheamt der Frau nicht explizit aus. „Wenn es zu dieser Entscheidung käme, müsste das Papier nicht umgeschrieben werden“, sagte der Vorsitzende der Pastoralkommission, der Mainzer Bischof Peter Kohlgraf. In dem Text selbst ist lediglich von Seelsorgerinnen und Seelsorgern die Rede. Die Debatte um das Weiheamt wird darin nicht angesprochen.
Das Papier selbst wolle definieren, was die katholische Kirche unter Seelsorge verstehe. Das geschehe, um Partnerinnen und Partnern außerhalb der Kirche dies deutlich zu machen. Zudem solle das erste Wort der deutschen Bischöfe zum Thema Seelsorge helfen, Qualitätsstandards zu etablieren und deren Überprüfung zu ermöglichen.
In dem Schreiben widmen sich die Bischöfe auch den Veränderungen in der Seelsorge. So müsse Seelsorge heute auch andere Professionen, etwa aus der Sozialarbeit, einbeziehen und könne nur im Team geschehen, betonte der Fuldaer Bischof Michael Gerber. Er ist in der Bischofskonferenz der Vorsitzende für Geistliche Berufe. Diese Teams könnten auch von Frauen geleitet werden. „Im Team wächst so auch eine neue Kultur von Leitung in einer synodalen Kirche.“ Ebenfalls hervorgehoben werden ökumenische Kooperationen, wie es sie etwa schon bei der Telefonseelsorge gibt.