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KAB begrüßt Gerichtsentscheidung in Sachen Sonntagsarbeit

 

München (KNA) - Die Katholische Arbeitnehmer-Bewegung (KAB) Bayern hat in München eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Bayreuth zur Sonntagsarbeit begrüßt. So sei eine Allgemeinverfügung der Bezirksregierung von Oberfranken vorläufig außer Vollzug gesetzt worden. Diese hätte zeitlich befristet bis 19. März 2022 eine Mehrarbeit an Sonn- und Feiertagen sowie eine empfindliche Anhebung der Höchstarbeitszeit vorgesehen. Inhaltsgleiche Allgemeinverfügungen, koordiniert durch die Staatsregierung, würden bisher auch in den anderen bayerischen Regierungsbezirken gelten.
„Wir freuen uns sehr, dass die Rechtsprechung wieder einmal den arbeitsfreien Sonntag gestärkt hat“, erklärte KAB-Landesvorsitzender Peter Ziegler. Sein Danke gelte den Kolleginnen und Kollegen von Verdi, die die Klage angestrengt hätten. Allerdings sei es bedenklich, dass es immer wieder der Rechtsprechung bedürfe, damit der Mensch vor Sonntagsarbeit geschützt werde. Die Gerichtsentscheidung habe den Menschen in der kritischen Infrastruktur, die einen so wichtigen Dienst für die Gesellschaft leisteten, ihre Ruhe- und Pausenzeiten zurückgegeben.
Die KAB Bayern schließe sich den Forderungen von Verdi an, dass die Regierungsbezirke in ganz Bayern nun ihre Allgemeinverfügungen zurücknehmen müssten. Denn sie hätten sich rechtlich als nicht haltbar erwiesen, so Ziegler. Das Verwaltungsgericht Bayreuth habe sein Urteil damit begründet, dass der Anwendungsbereich der Allgemeinverfügung „zu unbestimmt“ und daher nicht ausreichend deutlich sei, „an wen sie sich richtet“.