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„Nie wieder Rana Plaza“

Bundestag beschließt Lieferkettengesetz

Berlin – Große Unternehmen in Deutschland müssen künftig bei Menschenrechtsverletzungen durch ihre ausländischen Zulieferer mit hohen Bußgeldern rechnen. Der Bundestag beschloss am vergangenen Freitag in Berlin ein Lieferkettengesetz, das Unternehmen Sorgfaltspflichten auferlegt. Wer Ausbeutung von Menschen in Afrika oder Asien billigend in Kauf nimmt, kann außerdem bis zu drei Jahre von öffentlichen Ausschreibungen ausgeschlossen werden.
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) sagte in der abschließenden Debatte, mit dem Gesetz werde ein Stück Rechtsgeschichte geschrieben und ein Signal Richtung Europa gesetzt im Kampf gegen Ausbeutung, Kinderarbeit und Sklavenarbeit: „Wir können unseren Wohlstand nicht auf der Ausbeutung von Menschen aufbauen“, sagte Heil. 160 Millionen Kinder weltweit müssten arbeiten, durch die Corona-Pandemie habe sich die Situation wieder verschlimmert. „Kinder gehören in Schulen und nicht in Minen“, sagte Heil. Unternehmen die sich um die Einhaltung von Arbeits- und Menschenrechtsstandards kümmerten, dürften gegenüber solchen, die dies nicht täten, nicht im Nachteil sein.
In Kraft treten soll das Gesetz in zwei Schritten: Ab 2023 sind die etwa 600 großen Firmen mit mehr als 3000 Beschäftigten davon betroffen, ab 2024 für insgesamt knapp 3000 Unternehmen mit mehr als 1000 Beschäftigten. Das Gesetz verpflichtet Firmen beispielsweise, Menschenrechtsverletzungen über Risikoanalysen aufzuspüren und dagegen vorzugehen. Auch Möglichkeiten zur Beschwerde muss es geben. Neben Menschenrechten müssen auch gewisse Arbeits- und Umweltstandards eingehalten werden.   …

Den ausführlichen Beitrag lesen Sie in der Ausgabe ­25/2021

 

Autor: epd / pm