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Teilweise verschärft

Neue Regeln für Corona-Kontaktpersonen in Bayern

München - In Bayern gelten für Corona-Kontaktpersonen seit ab sofort  neue und teilweise verschärfte Regeln. Man habe das Kontaktpersonenmanagement angepasst, weil sich das Infektionsgeschehen derzeit wieder rasant ausbreite, sagte Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) laut Mitteilung: „Wir sind gerade in einer entscheidenden Phase der Pandemie.“ Nach Vorgabe des Robert Koch-Instituts (RKI) werde ab sofort nicht mehr in Kontaktpersonen der Kategorie 1 und 2 unterschieden, es gebe jetzt nur noch „enge Kontaktpersonen bestätigter Fälle“. Enge Kontaktpersonen müssten sich - wie zuvor in der Kategorie 1 - unverzüglich für 14 Tage in häusliche Quarantäne begeben.
Eine enge Kontaktperson ist jemand, der Kontakt mit einem bestätigten Covid-19-Fall hatte, wobei mindestens eine der drei definierten Risikosituationen bestand. Diese sind etwa der enge Kontakt unter 1,5 Metern und länger als zehn Minuten ohne adäquaten Schutz - also dem durchgehenden und korrekten Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes oder einer FFP2-Maske. Die zweite Risikosituation sind Gespräche ohne Mindestabstand ohne adäquaten Schutz und unabhängig von der Gesprächsdauer, die dritte schließlich der gemeinsame Aufenthalt in einem Raum „mit wahrscheinlich hoher Konzentration infektiöser Aerosole“ - auch wenn der Abstand eingehalten und Masken getragen wurden.
Ausnahmen von den aktuellen Quarantäne-Regeln gibt es auch:
Vollständig geimpfte Personen müssten ab dem 15. Tag nach der abschließenden Impfung beispielsweise keine Quarantäne mehr antreten - trotz eines Kontakts zu einem bestätigten Covid-19-Fall. Diese Ausnahme gilt auch für Personen, die innerhalb der letzten sechs Monate eine bestätigte Corona-Infektion durchgemacht haben oder eine bestätigte Covid-19-Infektion hatten, die schon länger als sechs Monate zurückliegt und zusätzlich bereits eine Impfung erhalten haben. Diese Personengruppen sind dem RKI zufolge kaum infektiös. Die neuen Regelungen sind Bestandteil der neuen Allgemeinverfügung der Staatsregierung.

Autor: epd