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Studie: Teilhabepaket erreicht viele bedürftige Kinder nicht

Gütersloh (KNA) – Ein großer Teil der anspruchsberechtigten Kinder und Jugendlichen erhält nach Berechnungen der Bertelsmann-Stiftung keine Leistungen für soziale und kulturelle Teilhabe. Mehr als acht von zehn jungen Menschen im Bürgergeldbezug bekämen den monatlichen Betrag von 15 Euro aus dem staatlichen sogenannten Bildungs- und Teilhabepaket nicht, teilte die Stiftung in Gütersloh mit.

 

Von den 6- bis unter 15-Jährigen im Bezug von Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch II nutzten demnach rund 18 Prozent die Leistung. Bei den 15- bis unter 18-Jährigen seien es 12 Prozent. Der Teilhabebetrag kann etwa für Vereinssport, Musikunterricht oder Ferienfreizeiten eingesetzt werden.

 

Auch kostenloses Schulessen erreicht nicht alle

 

Auch andere Leistungen des 2011 eingeführten Bildungs- und Teilhabepakets erreichen den Berechnungen zufolge nicht alle Berechtigten. Das kostenlose gemeinschaftliche Mittagessen in Schule oder Kita nutzten nur 37 Prozent der 6- bis unter 15-Jährigen im Bürgergeldbezug. Den jährlichen Zuschuss von 195 Euro für Schulmaterialien erhielten 78 Prozent. Damit bleibe jedes fünfte Kind ohne Unterstützung für Hefte, Stifte und andere Lernmittel.

 

Zwischen den Bundesländern gibt es der Stiftung zufolge deutliche Unterschiede. In Schleswig-Holstein erhielten 59 Prozent der berechtigten 6- bis unter 15-Jährigen den Teilhabebetrag, in Mecklenburg-Vorpommern waren es 38 Prozent. In Berlin, Hamburg und Rheinland-Pfalz erreiche die Leistung dagegen neun von zehn Anspruchsberechtigten nicht.

 

Formulare und Nachweise erschweren den Zugang

 

Als Gründe nannte die Stiftung unter anderem unterschiedliche Antrags- und Bewilligungsverfahren, komplizierte Formulare und umfangreiche Nachweispflichten. "Die geringe Nutzung liegt nicht daran, dass die Kinder keinen Bedarf hätten", erklärte die Familienpolitik-Expertin der Stiftung, Antje Funcke. Der Betrag sei gering und der Weg zur Leistung aufwendig.

 

Eine bundesweit einheitliche Statistik zu den Anspruchsberechtigten und der tatsächlichen Nutzung der einzelnen Leistungen gibt es nach Angaben der Stiftung bislang nicht. Für ihre Schätzung setzte sie deshalb die Zahl der bewilligten Leistungen ins Verhältnis zur Zahl der Kinder und Jugendlichen, die Bürgergeld, Sozialhilfe oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten. Die Bürgergeld-Daten beziehen sich auf das Jahr 2025.