Berlin (KNA) – Wenn Missbrauchsopfer versuchen, über Akten Hinweise zu ihren Fällen zu erhalten, kann ihnen künftig ein Leitfaden helfen. Die unabhängige Aufarbeitungskommission des Bundes stellte ihn am Mittwoch in Berlin vor. Ziel ist es demnach, den oft schwierigen Zugang zu Informationen in Behörden, Kirchen oder Sportvereinen zu erleichtern und Betroffene bei der Aufarbeitung zu unterstützen. Der Ratgeber wurde von Wissenschaftlern der Universität Hildesheim erarbeitet.
Angela Marquardt erklärte als Mitglied des Betroffenenrates, die Aktenrecherche sei mit harten Erfahrungen verbunden. Deshalb brauche es Unterstützung. Der Sozialpsychologe Heiner Keupp, Mitglied der Kommission, sagte, häufig stießen Betroffene auf Hindernisse bei der Recherche. Oft sei unklar, wo Akten lagerten und wie man Einsicht beantragen könne.
Umfassendes Einsichtsrecht gefordert
Keupp forderte ein umfassendes Akteneinsichtsrecht für Betroffene. Es dürfe nicht nur für die Kinder- und Jugendhilfe gelten, sondern müsse auch andere Bereiche wie Schule, Sport und Kirchen einbeziehen und möglichst niedrigschwellig gewährt werden.
Nach Angaben der Autorinnen des Projekts wird es ein Folgeprojekt geben. Dies werde sich vor allem mit den Archiven von Glaubensgemeinschaften, Vereinen, mit privaten Archiven, mit Archiven im Ausland oder von Gefängnissen befassen. Auch ein Ratgeber in einfacher Sprache solle folgen.
