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1,3 Millionen EU-Bürger für Stopp des EU-Israel-Abkommens

Brüssel (KNA) – Fast 1,3 Millionen Menschen in Europa wollen die Handelspartnerschaft zwischen Israel und der EU aussetzen. Eine entsprechende EU-Bürgerinitiative sammelte bis einschließlich Dienstag ein halbes Jahr lang Unterschriften. Die Forderung an die EU-Kommission: Sie soll einen Vorschlag für ein Aussetzen des sogenannten Assoziierungsabkommen vorlegen. Israel sei für Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen im Gazastreifen verantwortlich, so die Begründung.

 

Bevor die Kommission das Anliegen offiziell als Europäische Bürgerinitiative annimmt und damit Stellung beziehen muss, werden die Angaben der Unterstützer geprüft. Die Zahlen können sich also noch leicht verändern. Eine EU-Bürgerinitiative braucht mehr als eine Million Unterschriften. Außerdem müssen in mindestens 7 EU-Ländern Schwellenwerte überschritten werden - so wird sichergestellt, dass ein Anliegen nicht nur für einzelne Länder von Interesse ist. "Gerechtigkeit für Palästina" knackte diese Marke in 13 EU-Ländern, darunter auch in Deutschland.

 

Handel in Milliardenhöhe

 

Seit Monaten fordern mehrere EU-Staaten strengere Sanktionen gegen Israel, darunter auch ein Aussetzen des Assoziierungsabkommens. Es regelt seit dem Jahr 2000 freien Handel und Zusammenarbeit in den Bereichen Forschung, Industrie und Energie. Insbesondere Deutschland reagiert auf weitreichendere Sanktionspläne bisher zurückhaltend.

 

Nach Angaben der Bürgerinitiative hatte der Warenaustausch zwischen EU und Israel im Jahr 2024 "trotz andauernden Genozids und Besatzung" ein Volumen von 42,6 Milliarden Euro.

 

Auch die katholische Friedensbewegung Pax Christi hatte zur Unterstützung der Bürgerinitiative aufgerufen. Finanziell wurde die Kampagne den Angaben zufolge von einem Parteienbündnis mehrerer europäischer linkspopulistischer Parteien unterstützt.

 

Kommission muss sich erklären

 

Die Europäische Bürgerinitiative ist ein Instrument der direkten Demokratie, das seit 2012 besteht. EU-Bürger können damit die Europäische Kommission zu einem Gesetzesvorschlag auffordern. Die Kommission muss sich mit den Initiatoren beraten und spätestens nach einem halben Jahr entscheiden, ob sie dem Begehr der Bürger folgt, oder begründen, warum nicht.