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DIHK-Präsident wirbt für Grundgesetzänderung bei Sonntagsöffnungen

Berlin (KNA) – Der Präsident der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) sieht im Ladenschlussgesetz ein "Relikt der Vergangenheit" und fordert flexiblere Sonntagsöffnungszeiten. Für den Einzelhandel brauche es eine Grundgesetzänderung, um die Rechtslage für verkaufsoffene Sonntage dauerhaft zu klären, sagte Peter Adrian den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. Nötig sei eine weitgehende Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten.

 

Das Bundesverfassungsgericht habe sich 2009 auf die Weimarer Reichsverfassung bezogen, die von einer "seelischen Erhebung" am Sonntag spricht. Das erscheine ihm nicht mehr zeitgemäß, sagte Adrian.

 

Keine Verlässlichkeit - hohes Klagerisiko

 

Bei den wenigen Ausnahmen für verkaufsoffene Sonntage gebe es keinen verlässlichen Rechtsrahmen, sondern hohe Klagerisiken, kritisierte Adrian. Stattdessen solle man den Händlern selbst überlassen, ob sie sonntags öffnen möchten oder nicht.

 

Kritik, der Sonntagsschutz werde dadurch ausgehöhlt, wies Adrian zurück. "Wir sollten den Menschen und den Händlern mehr Freiheit und Eigenverantwortung zutrauen." Gerade weil soziales Zusammenleben sehr wichtig sei, argumentiert der DIHK-Präsident: "Warum sollten Familien nicht auch einmal sonntags gemeinsam einkaufen gehen können, wenn sie das möchten?"

 

Kirchen lehnen mehr Sonntagsöffnungen ab

 

Die Diskussion über längere Sonntagsöffnungen hat nach den Beschlüssen des Koalitionsausschusses neue Fahrt aufgenommen. Die Bundesregierung will zunächst längere Sonntagsöffnungen für Bäckereien, Konditoreien und Bibliotheken ermöglichen. Handelsverbände fordern darüber hinaus eine umfassende Reform des Ladenschlussrechts. Die Kirchen lehnen mehr Sonntagsöffnungen ab.

 

Hintergrund der Debatte sind mehrere Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, das den Sonntagsschutz auf Grundlage von Artikel 140 des Grundgesetzes gestärkt hat. Dieser übernimmt Artikel 139 der Weimarer Reichsverfassung, wonach Sonn- und Feiertage als Tage der Arbeitsruhe und der "seelischen Erhebung" geschützt sind. Eine Änderung dieser verfassungsrechtlichen Grundlage wäre nur mit einer Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat möglich.