Berlin (KNA) – Kulturstaatsminister Wolfram Weimer hat Pläne der schwarz-roten Koalition zur Sonntagsöffnung öffentlicher Bibliotheken begrüßt. Auch der Deutsche Bibliotheksverband sprach von einer positiven Entwicklung.
Weimer (parteilos) erklärte am Donnerstag in Berlin, die Bibliotheken würden als lebendige Kultur- und Bildungsorte gestärkt. "Denn diese sind weit mehr als nur Ausleihe von Büchern, sie sind auch offene Räume für Begegnung und Austausch." Dass zukünftig mehr Bibliotheken auch sonntags öffnen dürften, sei ein großer Gewinn für die kulturelle Teilhabe. "Gerade Berufstätige und Familien bekommen so die Möglichkeit, Bibliotheken dann zu nutzen, wenn sie Zeit haben. Das macht den Zugang zu Wissen, Kultur und Gemeinschaft einfacher und passt besser zum Alltag vieler Menschen."
Bibliotheken als lebendige Treffpunkte
Bibliotheken seien heute neben Buch- und Medienausleihe zu lebendigen Treffpunkten geworden, betonte der Staatsminister. Als sogenannte "dritte Orte" zwischen Zuhause und Arbeitsplatz leisteten sie einen wichtigen Beitrag zu Bildung, Kultur und gesellschaftlichem Zusammenhalt. Der Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sei dadurch gewährleistet, dass Bibliotheken unter Einbeziehung der Personalvertretungen selbst über die Öffnung an Sonn- und Feiertagen entscheiden könnten. "Somit bekommen Öffentliche Bibliotheken bundesweit größere Spielräume, ihre Angebote an den Bedürfnissen ihrer Besucherinnen und Besucher auszurichten."
Der Koalitionsausschuss hatte beschlossen, dass Bäckereien, Konditoreien und Bibliotheken künftig sonntags länger öffnen dürfen. Damit werde auch ein Punkt des Koalitionsvertrags umgesetzt, erklärte Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU). Dies soll ab dem 1. Januar 2027 gelten.
Warnung vor Zwei-Klassen-Gesellschaft
Der Bundesgeschäftsführer des Bibliotheksverbands, Holger Krimmer, erklärte dazu, nach der Einigung der schwarz-roten Koalition gelte es nun, eine klare rechtliche Grundlage zu schaffen. Eine Zwei-Klassen-Struktur, wie sie der aktuelle Referentenentwurf zum Arbeitszeitgesetz aus dem Bundesarbeitsministerium vorschlage, sei aber auf jeden Fall zu vermeiden. "Bibliotheken müssen ohne Wenn und Aber die gleichen Möglichkeiten bekommen, wie sie Museen, Vergnügungseinrichtungen und Einrichtungen des Sports schon längst haben", sagte der Geschäftsführer.
Krimmer kritisierte den Referentenentwurf, der enge Bedingungen für eine Sonntagsöffnung der Bibliotheken formuliere. So werde eine zeitliche Beschränkung auf sechs Stunden vorgeschrieben. Zugleich sollten nur jene Bibliotheken öffnen dürfen, die Orte der Kultur, Bildung und Begegnung seien. "Da Bibliotheken aber per se solche Orte sind, steht eine solche bedingende Formulierung in der Praxis einer rechtssicheren Anwendung im Weg."
Chance für Arbeitnehmer
Bislang müssen öffentliche Bibliotheken in vielen Bundesländern ihre Türen sonntags schließen, während Museen, Theater und Opernhäuser öffnen dürfen. Der Deutsche Bibliotheksverband setzt sich seit Langem für eine bundesweit einheitliche Sonntagsöffnung ein. Damit sollten vor allem die Personen, die unter der Woche stark eingebunden sind, auch sonntags ihre Bibliothek nutzen können.
