München (KNA) – Nach 23 Verhandlungstagen hat das Landgericht München II die beiden Angeklagten im Strafprozess zur Finanzaffäre des Bistums Eichstätt zu Bewährungsstrafen verurteilt. Die Katholische Nachrichten-Agentur (KNA) beantwortet die wichtigsten Fragen rund um den Prozess.
Was besagt das Urteil?
Dass es im Zuge der Anfang 2018 vom damaligen Bischof Gregor Maria Hanke publik gemachten Finanzaffäre auch zu Straftaten gekommen ist. Zwischen den Angeklagten floss Bestechungsgeld, das haben sie gestanden. Der Ex-Kirchenmitarbeiter hat ferner zugegeben, dass er diese Zusatzeinnahme nicht nur vor seinem Arbeitgeber, sondern auch dem Fiskus verheimlichte. Zu seinen Gunsten spricht, dass er seine Steuerschuld beglichen hat. Der Richterspruch erging fast neun Jahre nach der Anzeige. Das lange Verfahren steht in einem gewissen Kontrast zum Ausgang.
Und was nicht?
Der gravierendste Vorwurf gegen die Angeklagten, nämlich Untreue, wurde mit Blick auf die Anlagen von Bistumsvermögen nicht abgeurteilt. Schon zu Beginn des Prozesses hatte sich gezeigt, dass die ermittelte Beweislage schwierig ist. Im Rahmen des Deals zwischen Gericht, Staatsanwalt und der Verteidigung wurde dieser Punkt fallen gelassen.
Das heißt aber nicht, dass an den Vorwürfen gar nichts dran ist. Ein Deal hat stets auch verfahrensökonomische Gründe. Hinter verschlossenen Türen haben sich alle Prozessbeteiligten in mehreren Runden auf einen Kompromiss verständigt. Da kommt Wahrheitsfindung an Grenzen. Dennoch betonten Richter und Staatsanwalt, der Deal sei nicht aus Verlegenheit erfolgt. Einiges sei aber wohl "doch nicht ganz so schlimm gewesen, wie es dargestellt wurde". Man kann diese Bemerkung des Richters als Seitenhieb auf die Rechtsbeistände der Diözese verstehen.
Wie hoch ist der Schaden?
Zwischen 2014 und 2016 hat das Bistum Eichstätt insgesamt 60 Millionen US-Dollar in Darlehen für Immobilienprojekte in den USA investiert. Als diese fällig, aber nicht zurückgezahlt wurden, schaltete die Kirche auch in den Vereinigten Staaten Juristen ein, etwa für eine Zwangsvollstreckung. Nach langem Tauziehen kam es 2024 zu einem Vergleich. 36 Millionen Dollar sind wieder da. Heißt auch: 24 Millionen Dollar sind verloren. Dazu kommen der Zinsausfall und Kosten für Anwälte und Gutachter bei der Rückholaktion. Diese dürften sich auf fast zehn Millionen Euro summieren.
Wie sieht es mit weiteren Verfahren aus?
Der Strafprozess ist vorbei, deshalb wurden bereits laufende Zivilverfahren ausgesetzt. Das Bistum hält an seinen Ansprüchen fest. Es wird aber auf Basis des schriftlichen Urteils abwägen müssen, welche weiteren Schritte erfolgversprechend sind. Denn auch das kostet weiteres Geld. Klar ist: Ein härteres Urteil hätte den Interessen der Diözese mehr gedient. Und: Es geht weiter um erhebliche Beträge. So sieht sich ein Angeklagter bereits einer Forderung von 15 Millionen Euro gegenüber.
Wo gibt es noch was zu holen?
Im Fokus stehen die beiden Angeklagten, bei denen beträchtliche Vermögenswerte beschlagnahmt wurden. Dazu kommt der damalige Finanzdirektor, ein Geistlicher, der alle Darlehensverträge mit unterschrieben hat. Er war im Strafprozess nicht angeklagt, sondern nur als Zeuge geladen. Womöglich sind aber seine Aussagen geeignet, ihn für den Schaden zivilrechtlich haftbar zu machen. Gegen ihn hat das Bistum auch ein kirchenrechtliches Verfahren gestartet.
Wie steht das Bistum Eichstätt da?
Die Diözesanleitung hat unter dem 2025 zurückgetretenen Bischof Hanke weitreichende Schritte eingeleitet, dass so ein Desaster nicht noch einmal passieren kann. Verantwortlichkeiten wurden neu bestimmt, Anlageentscheidungen an externe Dienstleister delegiert und diese einer fachlichen Kontrolle unterworfen. Damit ist der Umgang mit dem Vermögen professionalisiert worden, trotzdem gibt es im Bistum Unmut.
Warum brodelt es weiter in der Diözese?
So mancher sieht sich zu Unrecht ins Abseits manövriert. Auch gibt es den Vorwurf, dass sich die Bistumsleitung juristischen Beratern ausgeliefert habe, ohne deren Ratschläge noch einmal mit anderslautenden Empfehlungen abzugleichen. Einige säten bis zuletzt Zweifel, ob die Strafanzeige wirklich unvermeidlich war oder den Schaden nicht erst herbeigeführt hat. Pikant: Genau das hatten die beiden Angeklagten geltend gemacht. Das alles ist eine herausfordernde Situation für den neuen Bischof, der nun seit mehr als einem Jahr erwartet wird.
