Kiel (KNA) – Schleswig-Holstein hat als erstes Bundesland die "Reerdigung" dauerhaft als neue Bestattungsart zugelassen. Der Landtag beschloss am Donnerstag einstimmig eine entsprechende Änderung des Bestattungsgesetzes. Künftig ist neben der Erd- und Feuerbestattung auch die sogenannte beschleunigte Verwesung mit anschließender Beisetzung der menschlichen Überreste gesetzlich vorgesehen.
Die "Reerdigung" war seit 2022 im Rahmen eines bundesweit einzigartigen Pilotprojekts in Schleswig-Holstein erprobt worden. Dabei wird der Leichnam in einem geschlossenen Behältnis auf pflanzliches Material gebettet und innerhalb von rund 40 Tagen zu humusartiger Erde umgewandelt. Anschließend werden die Überreste auf einem Friedhof beigesetzt. Bislang einziger Anbieter des Verfahrens in Deutschland ist das Berliner Unternehmen Circulum Vitae, das mit geringeren CO2-Emissionen im Vergleich zur Feuerbestattung wirbt.
Schon mehr als 70 "Reerdigungen" durchgeführt
Gesundheitsministerin Kerstin von der Decken (CDU) zog eine positive Bilanz der Erprobungsphase. Bis Ende April seien insgesamt 76 "Reerdigungen" durchgeführt oder begonnen worden. Die Verstorbenen stammten aus 14 Bundesländern sowie aus dem Ausland. Die wissenschaftliche Begleitung durch die Universität Leipzig habe die Funktionsfähigkeit und Unbedenklichkeit des Verfahrens bestätigt.
"Es freut mich, dass wir in Schleswig-Holstein dem gesellschaftlichen Wandel Rechnung tragen und - auf der Basis einer wissenschaftlich begleiteten Erprobung - eine neue Bestattungsart ermöglichen", sagte von der Decken.
Anbieter hofft auf weitere Bundesländer
Der Geschäftsführer des Anbieters, Pablo Metz, erklärte: "Wir hoffen, dass andere Bundesländer dies als Einladung verstehen, diesen Weg ebenfalls zu öffnen." Das Unternehmen kündigte an, seine Kapazitäten in Schleswig-Holstein ausbauen zu wollen. Die nun geschaffene gesetzliche Grundlage ermögliche eine langfristige Planung weiterer Standorte, so eine Sprecherin auf Anfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA).
