Berlin (KNA) – Ein Jahr nach Auflösung zieht sich die Neugründung einer gemeinsamen Missbrauchs-Aufarbeitungskommission für das Erzbistum Berlin, das Bistum Görlitz und die katholische Militärseelsorge weiter hin. Die Ausschreibung zur Mitwirkung in einem Betroffenenbeirat, der am Aufarbeitungsprozess maßgeblich beteiligt werden soll, werde bis 31. August verlängert, teilte das Erzbistum Berlin am Mittwoch mit. Ursprünglich sollten sich interessierte Betroffene von sexualisierter Gewalt und sexuellem Missbrauch im Zuständigkeitsbereich der drei Institutionen bis Ende April melden.
Eine Auswahlkommission soll dann mit den Interessenten Gespräche führen. Nach der Gründung des Betroffenenbeirats soll auch die Interdiözesane Kommission zur Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs/sexualisierter Gewalt (IKA) der beiden Bistümer und der Militärseelsorge neu eingerichtet werden. Damit solle der laufende Prozess zur Aufklärung, Anerkennung und Analyse von Missbrauch im Raum der katholischen Kirche wirkungsvoll fortgesetzt werden, hieß es.
Neue Kontakte und Perspektiven
Der Sprecher des Erzbistums, Stefan Förner, erklärte auf Nachfrage: "Aus der ersten Ausschreibung haben sich unter anderem neue Kontakte und Perspektiven, aber auch Rückfragen ergeben. Außerdem gab es von verschiedenen Seiten, auch aus der Auswahlkommission, den Rat, mehr Zeit für die Ausschreibung zu geben."
In einem bislang bundesweit einmaligen Vorgang hatten das Erzbistum Berlin, die Bistümer Dresden-Meißen und Görlitz sowie die katholische Militärseelsorge Anfang Juni vergangenen Jahres ihre gemeinsame, zwei Jahre bestehende Aufarbeitungskommission aufgelöst. Mehrere Mitglieder des Gremiums waren zuvor zurückgetreten. Betroffenenvertreter hatten anhaltende kommunikative Probleme und eine schwierige Arbeit beklagt. Das Bistum Dresden-Meißen entschied sich im Nachgang, eine eigene Aufarbeitungskommission gründen zu wollen. Auch hier zieht sich der Prozess und es gibt ebenfalls noch keinen Betroffenenbeirat.
Vereinbarung aus dem Jahre 2020
Die Aufarbeitung liegt in den deutschen Bistümern vor allem in den Händen von unabhängigen Kommissionen. Grundlage für ihre Arbeit ist eine 2020 geschlossene Vereinbarung zwischen der Deutschen Bischofskonferenz und dem damaligen Unabhängigen Beauftragten der Bundesregierung für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs. Die Kommissionen sind häufig mit früheren Polizisten und Juristen oder auch Medizinern und Psychologen besetzt. Hinzu kommen Betroffenenvertreter sowie von den jeweiligen Landesregierungen benannte Vertreterinnen oder Vertreter.
Im vergangenen Jahr hat die Aufarbeitungskommission für das Bistum Fulda als erste einen Abschlussbericht vorgelegt. Weitere Kommissionen schließen laut der Deutschen Bischofskonferenz in diesem Jahr ebenfalls ihre Arbeit ab.
