Bonn (KNA) – Die Industrielle Revolution im 19. Jahrhundert wälzte die Menschheit radikal um – und die „Soziale Frage“ der Arbeiterschaft stand im Raum. Als Antwort der Kirche legte Papst Leo XIII. am 15. Mai 1891 seine Enzyklika „Rerum novarum“ vor. Seitdem legen die Päpste die kirchliche Soziallehre gemäß den wirtschaftlichen, politischen und gesellschaftlichen Bedingungen ihrer Zeit aus.
Leo XIV. knüpfte 2025 schon mit seiner Namenswahl an Leo XIII. an – und widmet sich nun, zum 135. Jahrestag von „Rerum novarum“, in „Magnifica humanita“ (Die großartige Menschheit) mit der KI einer erneut umwälzenden sozialen Frage des 21. Jahrhunderts (Siehe Seite 5). Die Katholische Nachrichten-Agentur (KNA) stellt die bislang wichtigsten Sozialverlautbarungen der Päpste vor.
Mit seinen Adventspredigten im Mainzer Dom über „Die großen sozialen Fragen der Gegenwart“ wird 1848 Wilhelm Emmanuel von Ketteler (1811-1877) zum Vorreiter der katholischen Sozialverkündigung. Leo XIII. nennt Ketteler 1891 „unseren großen Vorgänger“.
Grundlegend
„Rerum novarum“ ist das erste päpstliche Rundschreiben zur Arbeiterfrage und das grundlegende Dokument der katholischen Soziallehre. Verfasst vor dem Hintergrund der Industriellen Revolution, setzt es sich mit den sozialen Verwerfungen des Sozialismus und des Liberalismus auseinander. Leo XIII. beklagt die oft sklavenähnliche Lage der Arbeiter, wendet sich aber gegen den Klassenkampf und plädiert für eine Zusammenarbeit von Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Er verteidigt das Privateigentum, betont aber seine Sozialverpflichtung. Weitere Forderungen sind gerechte Löhne und staatlicher Schutz für Arbeitnehmer.
40 Jahre später aktualisiert Pius XI. 1931 in „Quadragesimo anno“ die Lehren Leos XIII. Unter Mitwirkung der deutschen Jesuiten Gustav Gundlach und Oswald von Nell-Breuning richtet er sein Augenmerk auf die Gesellschaftsordnung aus christlicher Sicht. Pius XI. entfaltet unter anderem das Prinzip der Subsidiarität, nach dem jede gesellschaftlich oder institutionell untergeordnete Einheit Probleme und Aufgaben möglichst eigenständig lösen sollte. Nur wenn die Aufgabe zu groß ist, soll die übergeordnete Instanz in die Verantwortung treten. Zudem grenzt „Quadragesimo anno“ Christentum und Sozialismus voneinander ab. Die Quintessenz: Es sei „unmöglich, gleichzeitig guter Katholik und wirklicher Sozialist zu sein“.
„Mater et magistra“ (Mutter und Lehrerin) von 1961 haben Zeitgenossen auch als „Mitbestimmungs-Enzyklika“ bezeichnet. Johannes XXIII. spricht den Arbeitern ein Recht auf aktive Teilnahme am eigenen Unternehmen zu. Erstmals werden auch Probleme der weniger entwickelten Länder und damit auch die Frage des globalen Gemeinwohls thematisiert.
Zwei Jahre nach Ende des Zweiten Vatikanischen Konzils (1962-1965) behandelt Paul VI. 1967 in seinem wichtigsten Sozialschreiben „Populorum progressio“ (Der Fortschritt der Völker) die Themen Frieden und Gerechtigkeit. Er verlangt einen gerechten Ausgleich zwischen entwickelten und unterentwickelten Ländern. Als Schlüsselwort für globale Gerechtigkeit führt Paul VI. den Begriff der „Entwicklung“ in die katholische Soziallehre ein, der auch mehr Teilhabe an Bildung, sozialem und politischem Leben bedeute. Revolution als Mittel dorthin lehnt der Papst ab. Dennoch räumt er bei „eindeutiger und lange dauernder Gewaltherrschaft“ auch die Möglichkeit eines legitimen Umsturzes ein.
„Laborem exercens“ ist 1981 die erste Sozialenzyklika Johannes Pauls II. (1978-2005). Sie befasst sich mit dem Wert der menschlichen Arbeit und sucht einen „dritten Weg“ zwischen Kapitalismus und Kommunismus. Analysiert werden soziale Fehlentwicklungen sowohl im bereits brüchiger werdenden kommunistischen System wie auch im wirtschaftlich erfolgreichen Kapitalismus. Mit Blick etwa auf wachsende Arbeitslosigkeit im Westen betont der Papst den Vorrang der Arbeit vor dem Kapital. Mit Blick auf den Kampf der Gewerkschaft „Solidarnosc“ erklärt er das Recht auf Gewerkschaften zum unantastbaren Grundrecht.
