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Papst besorgt über neueste Eskalation im Ukraine-Krieg

Vatikanstadt (KNA) – Papst Leo XIV. hat sich besorgt über die neuesten Eskalationen im Ukraine-Krieg geäußert. In seiner Generalaudienz am Mittwoch auf dem Petersplatz sagte er: "Ich möchte allen meine Solidarität aussprechen, die unter den jüngsten Angriffen leiden, die auch gegen Zivilisten gerichtet waren."

 

Krieg löse keine Probleme, sondern verschärfe sie, so Leo XIV. Er schaffe keine Sicherheit, sondern vervielfache Leid und Hass. "Wo Raketen und Drohnen einschlagen, zerbrechen auch Hoffnungen, werden Häuser und Gebetsstätten zerstört und unschuldige Leben ausgelöscht."

 

Papst verteidigt Liturgiereform

 

In seiner Ansprache zu Beginn der Audienz verteidigte der Papst die Veränderungen in der katholischen Liturgie seit dem Zweiten Vatikanischen Konzil (1962-1965). Veränderungen dieser Art hätten sich im Laufe der Jahrhunderte ständig vollzogen, so Leo XIV. "Der Gottesdienst der Kirche hat sich also in den kulturellen Formen jeder Epoche 'verkörpert' und war in der Lage, diese zu beeinflussen und sogar zu verwandeln." Die Tradition schließe den Fortschritt gewissermaßen selbst ein.

 

Dieser in der Konzilskonstitution "Sacrosanctum Concilium" angesprochene Fortschritt gefährde keineswegs die kirchliche Gemeinschaft, so Leo XIV. weiter. Er solle sie vielmehr bestätigen und fördern. Der Papst forderte insbesondere die Priester auf, stets Achtung vor den Texten und Ordnungen der Liturgie zu bewahren.

 

Traditionalistische Gruppen

 

Der Konzilstext war Ausgangspunkt für eine umfassende Modernisierung der katholischen Liturgie seit 1970. Anders als der Konzilsbeschluss ist die davon ausgehende Modernisierung bei einer Minderheit von Katholiken seit Jahrzehnten umstritten. Dies führte zur Bildung traditionalistischer Gruppen, von denen sich einige von der Kirche abspalteten.

 

Eine davon ist die Priesterbruderschaft Sankt Pius X., die am 1. Juli unerlaubte Bischofsweihen angekündigt hat. Am Dienstag teilten sie die Namen der vier Kandidaten mit. Da der Papst die Weihe wegen lehrmäßiger Differenzen mit ihnen nicht erlaubt hat, droht den Kandidaten sowie dem weihenden Bischof nach dem Kirchenrecht die von selbst eintretende Exkommunikation, also der Ausschluss aus der Kirchengemeinschaft.