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Zwischen Lebensende und Todeswunsch

Den einleitenden Impulsvortrag bei der Caritas-Fachtagung hielt Erzbischof Herwig Gössl (links). Er verwies auf eine demnächst zu erwartende Handreichung der Deutschen Bischofskonferenz zum Thema. Foto: Bernd Buchner
Den einleitenden Impulsvortrag bei der Caritas-Fachtagung hielt Erzbischof Herwig Gössl (links). Er verwies auf eine demnächst zu erwartende Handreichung der Deutschen Bischofskonferenz zum Thema. Foto: Bernd Buchner

Bamberg (buc) – Es ist ein außerordentlich komplexes Thema, zudem mit einem Tabu versehen: Über den Tod, ja das Sterbenwollen, noch dazu in Begleitung und mit indirekter Hilfe von Angehörigen, Freunden oder Medizinern, spricht es sich nicht so leicht. Doch in Seniorenheimen gehören Lebensende und Todeswunsch zum Alltag, die Mitarbeitenden der Caritas oder anderer Träger von Einrichtungen haben sich dem zu stellen.

 

Beim sogenannten assistierten Suizid ist die Rechtslage unscharf, seitdem das Bundesverfassungsgericht vor sechs Jahren eine Grundsatzentscheidung getroffen hatte, wonach die Hilfe beim Sterben unter gewissen Voraussetzungen legal sein kann und auch geschäftsmäßig angeboten werden darf. Genaue Grenzen festzulegen, bleibt allerdings Auftrag des Gesetzgebers – der Bundestag will sich, nachdem ein erster Vorstoß 2023 scheiterte, wohl noch heuer auf neue Regelungen verständigen.

 

Die Position der Kirche

 

Juristische Brisanz und tägliche Anforderungen waren Grund genug für den Caritas-Diözesanverband, zu einer Fachtagung unter dem Titel „Selbstbestimmt sterben?!“ einzuladen. Fachleute aus Wissenschaft und Praxis nahmen daran teil. Kernfragen: Was tun, wenn eine Heimbewohnerin, ein Heimbewohner den Wunsch äußert zu sterben? Wie steht es um das Thema Menschenwürde? Welche ethischen und psychologischen Momente sind zu berücksichtigen? Und wie stellt sich die Kirche dazu?

 

Letztere Frage wurde gleich zu Beginn der Konferenz beantwortet, durch Erzbischof Herwig Gössl. Er skizzierte, die sich auch in einer Handreichung der Deutschen Bischofskonferenz finden dürften, die demnächst veröffentlicht wird. „Assistierter Suizid hat in unseren Einrichtungen keinen Raum“, so der Erzbischof. Er sprach von einem Verbot für kirchliche Mitarbeitende, sich daran zu beteiligen. Im Mittelpunkt müsse die Prävention von Selbsttötungen stehen. Christliche Seelsorge müsse vielmehr eine „Hoffnungsbotschaft“ verkörpern, erläuterte Gössl. Er warb für eine verstärkte Schulung der Beschäftigten und den Ausbau von Unterstützungssystemen.

 

Die in dieser Deutlichkeit formulierte amtskirchliche Haltung sollte bei der Bamberger Tagung nicht unwidersprochen bleiben, wenn auch nicht in offenem Streitgespräch, sondern eher indirekt, vor allem in den Workshops und Gesprächsrunden, wo vor dem Hintergrund konkreter Beispiele aus der Praxis lebendig diskutiert wurde. Hier schien sich erneut zu zeigen, dass widersprüchliche Positionen in der Kirche gerne mit dem christlichen Mantel des Verständnisses umhüllt werden, um sie unsichtbar zu machen und die Lücke zwischen dogmatischer Haltung und Wirklichkeit zu kaschieren.

 

„Suizidprävention verbietet nicht den Suizid“, stellte der Psychiater und Neurologe Reinhard Lindner fest, der nach Gössl zu Wort kam. Der Kasseler Professor legte Daten zu Selbsttötungen in Deutschland dar – und verwies darauf, dass in Ländern, die assistierten Suizid freigeben, die Zahlen deutlich steigen. Doch vertrat Lindner zugleich eine „Ethik der Autonomie in Beziehungen“, die sich aus der kirchlichen Position nicht ableiten lässt. Es sei christlich, so Lindner, den Blick darauf zu richten, wie es den Menschen wirklich gehe. Auch kirchliche Einrichtungen seien zunehmend bereit, mit den Betroffenen über schwierige Themen zu sprechen.

 

Der Medizinrechtler Benno Pfuhlmann legte die erheblichen juristischen Grauzonen beim assistierten Suizid dar, die noch immer bestehen. Für die Helfenden gebe es ein erhebliches Restrisiko, schon die Anwesenheit bei der Selbsttötung könne „fatale Folgen“ haben. Der Moraltheologe Georg Beirer rief die Mitarbeitenden in den Einrichtungen auf, Menschlichkeit statt „Moral“ zu vertreten. Man müsse sich davon verabschieden, alles klären zu können. Leben sei kein absoluter Wert, selbst ein gescheitertes Leben sei ein würdiges Leben.

 

Zu der Konferenz gehörten auch zahlreiche Workshops, in denen sich die Teilnehmenden vor allem mit Blick auf die Praxis austauschen konnten. In einer der Runden wurde eine gewisse Ratlosigkeit angesichts der Positionierung des Dienstgebers in Person des Erzbischofs deutlich: „Ich bekomme das nicht zusammen“, hieß es zum Beispiel mit Blick auf die strikte Ablehnung des assistierten Suizids, die Gössl vorgetragen hatte.

 

In Heimverträge schreiben?

 

Wie lassen sich bestehende Widerprüche auflösen? Vor einem Jahr hatte das Ethikkomitee der Bamberger Caritas eine eigene Orientierungshilfe zum assistierten Suizid vorgestellt. Darin heißt es, eine Beratung „durch Dritte“ sowie die Durchführung einer Suizidassistenz dürfe nur unter bestimmten Voraussetzungen auch in Caritas-Einrichtungen geduldet werden. Offen ist zudem die Frage, ob man das klare kirchliche „Nein“ schon in die Heimverträge schreiben sollte. Gössl hält das für denkbar, von Menschen aus der Praxis hieß es: bloß nicht. Längst sind nicht alle Fragen geklärt – der Fachtag war als erster Impuls für einen Orientierungsprozess gedacht. Vieles gilt es noch nachzuschärfen bei diesem hochkomplexen, tabuisierten Thema.