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Sozialverband VdK klagt gegen Finanzierung der Krankenhausreform

Berlin (KNA) – Der Sozialverband VdK zieht wegen der geplanten Finanzierung der Krankenhausreform vor Gericht. Laut dem kürzlich beschlossenen Gesetz soll die Umgestaltung der Krankenhauslandschaft durch einen Transformationsfonds finanziert werden, der 50 Milliarden Euro in den kommenden zehn Jahren aufbringen soll. Das Geld soll je zur Hälfte von den Ländern und vom Bund finanziert werden. Der Bund will seinen Anteil aus den Versicherungsbeiträgen der gesetzlichen Krankenkassen entnehmen.

 

Das sei verfassungswidrig, erklärte VdK-Präsidentin Verena Bentele am Montag in Berlin. "Die Krankenhausreform muss über den allgemeinen Staatshaushalt finanziert werden." Sie verwies auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, nach der Sozialversicherungsbeiträge einem besonderen Schutz unterlägen, streng zweckgebunden seien und nicht zur Finanzierung des allgemeinen Haushalts verwendet werden dürften.

 

Krankenhausreform aus Staatshaushalt finanzieren

 

"Leistungen, die allen Bürgerinnen und Bürgern nutzen, dürfen nicht mit Sozialversicherungsbeiträgen gezahlt werden", sagte Bentele. Von der Verbesserung des Gesundheitssystems durch die Krankenhausreform würden aber alle im Land profitieren, also auch Privatversicherte und Mitglieder anderer Versorgungssysteme. Die Kosten sollten daher von der gesamten Gesellschaft getragen werden. "Das geht nur, wenn die Krankenhausreform über den allgemeinen Staatshaushalt finanziert wird."

 

Der VdK verweist auf deutlich steigende Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Finanzierung der Krankenhausreform werde zu weiteren Steigerungen führen. Der Verband stellt sich auf eine lange rechtliche Auseinandersetzung ein. "Der Rechtsweg beginnt mit dem Widerspruch der Mitglieder gegen den Beitragsbescheid ihrer Krankenkasse. Danach geht es vor die Sozialgerichte und voraussichtlich durch weitere Instanzen bis hin zum Bundesverfassungsgericht."