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Das Stichwort: Buß- und Bettag

Frankfurt (epd) – Der Buß- und Bettag ist ein evangelischer Feiertag. Er gehört zu den sogenannten beweglichen Feiertagen und wird jedes Jahr am ersten Mittwoch nach dem Volkstrauertag begangen, in diesem Jahr am 22. November. 1995 wurde der Buß- und Bettag als gesetzlicher Feiertag zur Finanzierung der Pflegeversicherung in allen Bundesländern außer in Sachsen abgeschafft. Die evangelische Kirche bezeichnet die Abschaffung bis heute als Fehlentscheidung. In Bayern haben Kinder schulfrei, so dass viele Eltern einen Urlaubstag nehmen müssen.

 

Doch auch wenn der Bußtag kein staatlicher Feiertag mehr ist, hat er seinen festen Platz im Kirchenjahr nicht verloren. Er ist ein Tag der Umkehr, der Neuorientierung und dient auch dem Nachdenken über gesellschaftliche Fehlentwicklungen. Viele Gemeinden laden meist für den frühen Abend zu Andachten ein, um Berufstätigen die Teilnahme zu ermöglichen. In Bayern, Baden-Württemberg, Sachsen, Sachsen-Anhalt sowie im Saarland gilt ein Tanzverbot.

 

Ursprünglich wurden Bußtage aus aktuellen Anlässen ausgeschrieben, wie etwa während des Dreißigjährigen Krieges. Sie hatten öffentlichen Charakter: Die gesamte Bevölkerung wurde angesichts von Notständen und Gefahren zu Buße und Gebet aufgerufen. Im 19. Jahrhundert verständigten sich die evangelischen Landeskirchen auf die Einführung eines allgemeinen Buß- und Bettages am Mittwoch vor dem letzten Sonntag des Kirchenjahres, dem Ewigkeits- oder Totensonntag.