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Kirchgemeinden behalten Kirchensteuer ans Bistum Basel ein

Luzern (KNA) – Widerstand gegen den Kurs bei der Missbrauchsbekämpfung: Aus Protest behalten sieben Kirchgemeinden im Kanton Luzern vorläufig ihre Kirchensteuern an das Bistum Basel ein. Das eine Prozent am Anteil der Kirchensteuer, das das Bistum normalerweise erhält, werde so lange auf ein Sperrkonto eingezahlt, bis ihre Forderungen zum Umgang mit Missbrauch in der Kirche erfüllt sind, berichtet das Portal kath.ch (Donnerstag).

 

"Seit Jahrzehnten sind Missbräuche in der katholischen Kirche bekannt. Jetzt sind die Fakten auf dem Tisch. Nun müssen den Worten Taten folgen", zitiert kath.ch aus einer Erklärung des Pastoralraums Region Willisau.

 

Die Kirchenräte fordern vom Bistum Basel beziehungsweise von der Schweizer Bischofskonferenz unabhängige Untersuchungen der Bistümer, eine unabhängige Meldestelle für Missbrauchsopfer sowie keine weitere Aktenvernichtung. Zudem müssten die Archive der päpstlichen Nuntiatur für weitere Recherchen geöffnet werden. Auch werde eine Abschaffung des Pflichtzölibats gefordert. Frauen sollen gleichberechtigt in der Kirche tätig sein dürfen.

 

Das Schweizer Staatskirchenrecht weist gegenüber dem anderer Länder zahlreiche Eigenheiten auf. Seit jeher wurden zudem auf Kantonsebene regionale Lösungen entwickelt. Grundsätzlich räumen sie den Laien eine viele stärkere Mitbestimmung ein, als es das allgemeine Kirchenrecht vorsieht. Neben den Diözesen gibt es in fast allen Schweizer Kantonen im staatlichen Recht verankerte, demokratisch verfasste Körperschaften. Aus dieser Doppelstruktur erwachsen Spannungen.

 

Aus den Kommunen ausgelagerte, öffentlich-rechtliche sogenannte Kirchgemeinden setzen jeweils den lokalen Kirchensteuersatz fest und nehmen diese auch ein. Sie agieren unabhängig von der Diözesanleitung; und aus ihren Töpfen werden die Pfarreien und letztlich auch Teile des Bischofshaushalts finanziert. Dachorganisation der Landeskirchen ist die Römisch-Katholische Zentralkonferenz der Schweiz (RKZ).

 

Aufgrund der Tatsache, dass die Kirchgemeinden und die kantonalen Körperschaften über die Kirchensteuern verfügen, muss sich der Bischof mit den staatskirchenrechtlich verfassten Verwaltungsgremien aus engagierten Laienkatholiken wie "Landeskirche" oder "Kantonalkirche" in finanziellen Angelegenheiten einigen.

 

Auch sonst hat er keine volle Kontrolle über die finanziellen Aktivitäten der Kirche. Sprich: Die Landeskirchen können mit Steuermitteln Aktivitäten unterstützen, die nicht im Sinne der Bischöfe sind; so etwa in den Bereichen Medienarbeit oder Lebensschutz/Frauenrechte.