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Trierer Bischof Ackermann akzeptiert Schmerzensgeld-Urteil

 

Trier (KNA) – Der Trierer katholische Bischof Stephan Ackermann ist zur Zahlung von 20.000 Euro Schmerzensgeld an eine wegen Missbrauchs traumatisierte Angestellte des Bistums Trier verurteilt worden. Grund dafür ist, dass der Bischof im Frühjahr 2022 bei einer digitalen Veranstaltung mit Kirchenmitarbeitern den wahren Namen der Betroffenen sexueller Übergriffe genannt hatte. Das Amtsgericht Trier hatte am Mittwoch ein entsprechendes Urteil gesprochen. Das Bistum teilte nach der Verhandlung mit, es akzeptiere die Entscheidung. Ackermann werde das Geld selbst zahlen.
Der Bischof habe den Bruch des Pseudonyms der unter dem Namen Karin Weißenfels aufgetretenen Bistumsangestellten im Frühjahr 2022 bereits als Fehler eingestanden, dafür um Entschuldigung gebeten und eine Unterlassungserklärung abgegeben, sagte eine Sprecherin. Ackermann war damals noch Missbrauchsbeauftragter der katholischen Kirche in Deutschland.
Das Gericht entsprach mit dem Urteil der Forderung der Klägerin. Die Vorsitzende Richterin Kathrin Thum begründete die Summe damit, dass die Namensnennung nicht rückgängig gemacht werden könne und es um sehr persönliche Dinge gehe. Sie nannte den Sachverhalt zudem unstrittig und betonte, es gehe allein um die Höhe der Zahlung. Der Bischof habe den wahren Namen der Betroffenen in der Situation damals „bewusst erwähnt“ und „nennen wollen“, so die Richterin. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Im März hatte in der Sache bereits ein Gütetermin stattgefunden, bei dem sich die Parteien nicht einigten. Anschließend schlug das Gericht einen Vergleich vor, der ebenfalls nicht zustande kam. Die Klägerin lehnte zuletzt einen Vergleich ab und wollte ein Urteil. Es gehe ihr nicht in erster Linie um den Betrag, sondern darum, „die Rechtsverletzung aktenkundig zu machen“, so ihre Anwälte.
Nach Worten der Missbrauchsbeauftragten der Bundesregierung war das Urteil möglich, weil Weißenfels beim Bistum angestellt ist und Ackermann seine Fürsorgepflicht als Arbeitgeber verletzt habe. „Den meisten Betroffenen steht ein solcher arbeitsrechtlicher Weg aber nicht offen“, sagte Kerstin Claus auf Anfrage. Die Kirche handle vorsichtig, um Persönlichkeitsrechte beschuldigter Geistlicher nicht zu verletzen. Das müsse auch selbstverständlich und Standard gegenüber Betroffenen sein, forderte sie.
Die Anwälte der Klägerin sagten, mit dem Urteil sei das Leid der Klägerin anerkannt worden. Sie kritisierten Ackermanns Fehlen bei der Verhandlung als verantwortungslos. „Das Verhalten des Bischofs zeigt, dass er nicht bereit ist, Verantwortung zu übernehmen“, sagte Anwalt Oliver Stegmann. Das Bistum erklärte dazu, es handle sich um einen „prozessual normalen und zulässigen Vorgang“. Die Klägerin nahm an der Verhandlung teil; sie trug eine Sonnenbrille und Kleidung, mit der sie als Person nicht erkennbar war.
Vertreter von Vereinen für und von Betroffenen lobten das Urteil. Die Entscheidung zeige, dass es sich lohne, wenn Betroffene für ihre Rechte eintreten, sagte Hermann Schell vom Trierer Betroffenenverein Missbit. Maria Mesrian vom in Köln ansässigen Verein „Umsteuern! Robin Sisterhood“ kritisierte Ackermanns Fehlen vor Gericht.
Weißenfels hatte mehrfach von geistlichem Missbrauch und sexuellen Übergriffen durch einen Priester von den 1980er bis zu den 2000er Jahren berichtet. Sie gibt an, damals als Erwachsene von einem ihr vorgesetzten Priester schwanger geworden und von ihm und einem weiteren Priester zu einer Abtreibung gedrängt worden zu sein. Die Beschuldigten sind inzwischen gestorben. Dem Bistum wirft die Frau unter anderem vor, den Fall und Verantwortlichkeiten bis heute nicht transparent aufzuklären.