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Papst passt Kirchenrecht zu Opus Dei an

 

Vatikanstadt (KNA) – Papst Franziskus hat den Sonderstatus der katholischen Organisation Opus Dei im Kirchenrecht angepasst. Am Dienstag veröffentlichte der Vatikan einen entsprechenden Erlass. In dem Motu Proprio werden sogenannte Personalprälaturen mit öffentlichen klerikalen Vereinigungen päpstlichen Rechts gleichgestellt. Dazu zählt etwa die französische Communaute Saint-Martin (Gemeinschaft Sankt Martin). Dementsprechend soll der Prälat von Opus Dei künftig als „Moderator“ agieren, wie die Leiter solcher Vereinigungen genannt werden.
2022 hatte der Papst das Opus Dei („Werk Gottes“) bereits der vatikanischen Klerusbehörde unterstellt. Dort sind auch die klerikalen Vereinigungen angesiedelt. Zwar betrifft der neue Erlass gemäß dem Wortlaut Personalprälaturen im Allgemeinen; das Opus Dei ist aber die einzige katholische Organisation in dieser Form.
In einer ersten Reaktion kündigte die Gruppierung an, zunächst die Folgen der rechtlichen Änderungen genau untersuchen zu wollen. Diese stünden in Zusammenhang mit der Arbeit an einer Statuten-Anpassung, die das Opus Dei zurzeit gemeinsam mit der Klerusbehörde vorantreibe. Dabei herrsche ein „Klima der Gemeinschaft mit dem Heiligen Vater“, hieß es.
Papst Johannes Paul II. (1978-2005) hatte dem Opus Dei 1982 die damals neue Rechtsform einer „Personalprälatur“ mit einer gesonderten Priesterausbildung gewährt. Papst Franziskus erließ 2022 eine Neuordnung. Neben dem Wechsel der zuständigen Behörde sollen etwa die künftigen Leiter nicht mehr den Rang eines Bischofs haben. Mit der Reform einher geht auch eine Anpassung der Statuten. Daran arbeitet das Opus Dei derzeit gemeinsam mit der Klerusbehörde. Abfassung, Änderung und Einführung neuer Vorschriften sind dem Heiligen Stuhl vorbehalten.