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Bettina Nickel verlässt Katholisches Büro Bayern

 

München (KNA) – Bettina Nickel (53) verlässt nach 18 Jahren das Katholische Büro Bayern. Die Juristin wird zum Jahreswechsel Geschäftsführerin des Sozialdienstes katholischer Frauen (SkF) in München, wie der SkF am Mittwoch mitteilte. Ihre Vorgängerin Elke Prumbach geht demnach Ende April 2024 in den Ruhestand. Seit 2005 hatte Nickel die stellvertretende Leitung des Katholischen Büros inne, zweimal führte die gebürtige Münchnerin die Geschäfte für längere Phasen kommissarisch. Zuvor war sie nach ihrem Jurastudium in Passau acht Jahre als Rechtsanwältin tätig.
„In der Arbeit des SkF erhalten Frauen, Kinder und Familien in Notsituationen Unterstützung, auch solche, die nicht im Mittelpunkt unserer Gesellschaft stehen wie Straffällige und Wohnungslose“, sagte Nickel. „Für mich sind gerade diese Themen ein Gradmesser für den Zustand unserer Gesellschaft.“
Der SkF München wurde 1906 als „Katholischer Fürsorgeverein für Mädchen, Frauen und Kinder“ gegründet. Er hat ausweislich des letzten Jahresberichts rund 390 hauptberufliche Mitarbeitende, dazu kommen etwa 300 Ehrenamtliche. Der Verein unterhält im Großraum München unter anderem ein Kinder- und Jugendhilfezentrum, mehrere Mutter-Kind-Häuser und drei Kinderkrippen. Der Jahresetat liegt bei 24 Millionen Euro. Die Ausgaben werden zu mehr als 70 Prozent durch Zuschüsse der öffentlichen Hand finanziert.
Im Katholischen Büro bearbeitete Nickel bereits viele Themen, in denen sich auch der SkF engagiert, etwa Schwangerenberatung und Gewalt gegen Frauen. Sie wirkte an Verbandsanhörungen zu Gesetzgebungsverfahren mit und war Mitglied des Landesjugendhilfeausschusses.
Ein Schwerpunkt ihrer Tätigkeit war die Migrationspolitik und insbesondere das Thema Kirchenasyl. Die Juristin beriet Pfarreien, Klöster und Hilfsorganisationen bei der Umsetzung und war Ansprechpartnerin für das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) sowie für die Staatsregierung. Außerdem gehörte sie der bayerischen Härtefallkommission an und setzte sich mit Erfolg für eine Stärkung der Demokratiebildung in der katholischen Kirche ein.
Als in den vergangenen Jahren mehrere Ordensleute in Bayern wegen der Gewährung von Kirchenasyl strafrechtlich belangt werden sollten, kam es erstmals in Deutschland zu einem Grundsatzurteil durch das Bayerische Oberste Landesgericht. Dieses setzte mit seiner Entscheidung vom 9. März 2022 der Strafbarkeit enge Grenzen. Demnach muss niemand eine Strafe fürchten, der sich eng an die Vereinbarung der Kirchen mit dem BAMF von 2015 hält. Das Urteil bestätigte die von Nickel vertretene Linie bei katholischen Kirchenasylen und bewahrte angeklagte Ordensleute vor einer Sanktion.