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Zeitung: Länder gegen Pläne zur Ablösung der Staatsleistungen

Berlin (KNA) - Die Bundesländer lehnen die Pläne der Ampel-Koalition für die Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen laut Zeitungsinformationen ab. Alle 14 betroffenen Bundesländer seien sich einig, „dass auf den aktuellen Vorhaben zur Ablösung der Staatsleistungen kein Segen liegt“, sagte der Leiter der niedersächsischen Staatskanzlei, Jörg Mielke, der „Welt“ (Montag). Niedersachsen hat derzeit den Vorsitz der Ministerpräsidenten-Konferenz inne.
Die Ablösung der historisch begründeten Staatsleistungen, die sich jährlich auf rund 600 Millionen Euro belaufen, steht weiter zur Debatte. Die Ampelkoalition auf Bundesebene will einen gesetzlichen Rahmen dafür schaffen, dass die Staatsleistungen auf Landesebene abgelöst werden, die Kirchen stehen dem offen gegenüber.
Vorschläge sehen demnach unter anderem vor, dass die Länder für eine Beendigung die jährlichen Leistungen noch für einige Zeit fortsetzen und zudem eine Einmalzahlung in Höhe eines Vielfachen eines Jahresbetrags leisten sollten. Dies lehnen die Länder laut Mielke ab: „Zum einen wäre eine Ablösung in Höhe eines 17- oder 18-Fachen der jährlichen Beträge auch als Ratenzahlungen nicht finanzierbar“, sagte er der „Welt“. Zum anderen könnten „die Länder keinerlei Interesse daran haben, das bewährt gute Verhältnis zu den Kirchen mit Finanzdiskussionen zu belasten.“ Beide Konfessionen leisteten „vielerorts Großartiges im Sozialen und im Bildungsbereich“, insbesondere mit ihren Kitas. „Das förderliche Miteinander von Staat und Kirche sollte unbedingt erhalten bleiben“, so Mielke.
Ein diesbezüglich am Donnerstag geplantes Treffen zwischen Bund, Ländern und Kirchen hatten die Ministerpräsidenten abgesagt. Wie die Katholische Nachrichten-Agentur (KNA) auf Anfrage erfuhr, gehen Bund und Kirchen derzeit davon aus, dass die Gespräche zwar zunächst ausgesetzt seien, aber weitergeführt würden.
Die Staatsleistungen für die katholische Kirche gehen zumeist auf das Jahr 1803 zurück, als Kirchengüter enteignet wurden. Sie umfassen Geld- oder Sachmittel, in manchen Fällen auch die Übernahme der Besoldung von Bischöfen und Domherren sowie Zuschüsse zu Pfarrergehältern. Bei der evangelischen Kirche gehen die Leistungen laut Zeitung oft auf das 16. Jahrhundert zurück, als nach der Reformation Klöster aufgelöst und Bischöfe abgesetzt wurden und große kirchliche Güter an die Landesherren fielen.
Der Auftrag zur Ablösung dieser Zahlungen ist schon in der Weimarer Reichsverfassung von 1919 festgeschrieben. 1949 wurde er ins Grundgesetz übernommen. Die Grundsätze hierfür muss die Bundesebene festlegen. Derzeit fließen pro Jahr rund 600 Millionen Euro aus den meisten Länderhaushalten - ausgenommen Hamburg und Bremen - an die evangelischen und katholischen Landeskirchen und Bistümer, davon rund 60 Prozent an die evangelischen Landeskirchen.