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Kardinälen kein Fehlverhalten nachgewiesen

München (KNA) – Die Staatsanwaltschaft München I hat ihre Ermittlungen gegen kirchliche Verantwortungsträger der Erzdiözese München und Freising in Sachen Missbrauch eingestellt. Das gab die Behörde am 21. März in München bekannt. Entweder seien die Taten bereits verjährt gewesen oder den Verantwortlichen – den früheren Münchner Erzbischöfen Joseph Ratzinger (Papst Benedikt XVI.) und Friedrich Wetter sowie Generalvikar Gerhard Gruber – habe man keine Beihilfe nachweisen können.
Als Grundlage für ihre Untersuchungen diente den Ermittlern das von der Kanzlei Westpfahl Spilker Wastl (WSW) im Auftrag der Erzdiözese München und Freising erstellte Missbrauchsgutachten. Nach den Worten des Leitenden Oberstaatsanwalts Hans Kornprobst ist dieses Gutachten für die kirchenrechtliche Aufarbeitung und gesellschaftliche Debatte von „großer Bedeutung“, strafrechtlich dagegen „wenig ergiebig“. Zugleich widersprach Kornprobst Vorwürfen, wonach die Justiz die Kirchen mit Samthandschuhen anfasse. „Die Kirche besitzt keine strafrechtlichen Sonderrechte.“
Wie Ermittlungsstaatsanwältin Angela Miechielsen ausführte, waren von den 45 im WSW-Gutachten aufgelisteten Fällen sechs für die Justizbehörde relevant wegen möglicher verfolgbarer Taten.
Darunter fand sich jener Fall des 1980 aus Essen nach München versetzten Priesters H. Der Geistliche war 1986 vom Amtsgericht Ebersberg wegen Kindesmissbrauchs zu einer Bewährungsstrafe verurteilt, später aber wieder in der Pfarrseelsorge eingesetzt worden. Der Verdacht, dass es im Erzbistum München und Freising nach wie vor einen „Giftschrank“ mit besonderen Personalakten gebe, habe entkräftet werden können, ergänzte Miechielsen. Dieser sei 2011 vom damaligen Generalvikar aufgelöst und die Dokumente seien den Personalakten zugeordnet worden.   …

Den ausführlichen Beitrag lesen Sie in der Ausgabe 14/2023