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FDP-Fraktion: Staatskirchenleistungen „nicht mehr zeitgemäß“

München (epd) - Die bayerische FDP-Landtagsfraktion fordert von der bayerischen Staatsregierung mehr Offenheit bei der von der Bundesregierung geplanten Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen sowie bei der Anpassung von Staatskirchenverträgen. Die aktuell noch geltenden Vereinbarungen seien schlichtweg nicht mehr zeitgemäß, sagte der FDP-Abgeordnete Matthias Fischbach dem Evangelischen Pressedienst (epd) am Donnerstag. Sie wurden zu einer Zeit geschlossen, als noch mehr als 99 Prozent der Bevölkerung Bayerns Mitglied einer der beiden großen Kirchen waren - heute seien es weniger als zwei Drittel.
Fischbach sagte, es sei geradezu ein Trauerspiel, dass etwa der vor mehr als 100 Jahren gefasste Auftrag der Weimarer Reichsverfassung, die Staatskirchenleistungen abzulösen, noch immer nicht abgearbeitet sei. Der deutsche Föderalismus habe hier bisher jede Lösung verhindert, dies müsse nun anders werden. „Es gibt auch in den Kirchen etliche Kräfte, die sich eine Reform dieser überholten ,Rahmenverträge‘ wünschen“, erläuterte Fischbach. Staatsleistungen erhalten die christlichen Kirchen als Entschädigung für die Enteignung kirchlicher Güter und Grundstücke im Zuge der Säkularisierung vor allem Anfang des 19. Jahrhunderts.
Der FDP-Abgeordnete sagte, der Staat habe weltanschaulich neutral zu sein - faktisch sei er das heute aber gar nicht. Der Freistaat habe vergangenes Jahr mehr als 77 Millionen Euro an Zuschüssen und Zuweisungen an die katholische Kirche eingeplant, sagte Fischbach. Davon seien 46 Millionen allein für die Besoldung von Seelsorge-Geistlichen gedacht gewesen. Für die evangelische Kirche waren es insgesamt rund 26 Millionen. Alle sonstigen Religions- und  Weltanschauungsgemeinschaften sollten nur rund eine Million Euro erhalten. „Die Besoldung von Seelsorge-Geistlichen ist zudem rein freiwillig und nicht verpflichtend.“
Die Staatskirchenverträge und Konkordate zwischen Bayern und den Kirchen sind Fischbach zufolge „aus staatlicher Sicht nicht klug verhandelt worden“. Denn einfach so ließen sie sich einseitig nicht kündigen, die Kirchen müssen also allen Änderungen zustimmen. „Man könnte aber argumentieren, dass die Grundlage für die Verträge sich stark verändert hat oder sogar weggefallen ist“, sagte der FDP-Politiker. Denn anders als vor 100 Jahren, als fast alle Schulkinder katholisch oder evangelisch waren und die Organisation konfessioneller Religionsunterrichte kein Problem war, seien christliche Schüler heute oft in der Minderheit.
„Ich bin nicht gegen die Kirchen. Im Gegenteil, wir Liberale sind zum Beispiel in engem Austausch mit innerkirchlichen Reformkräften“, sagte Fischbach. Seiner Fraktion und ihm gehe es darum, „dass der Staat sein Neutralitätsgebot ernst nimmt“ und die grundgesetzlich festgeschriebene Trennung von Staat und Kirchen „praktisch gestärkt“ wird. Die FDP-Fraktion hat deshalb für die Plenardebatte an diesem Donnerstag (2. März) einen Dringlichkeitsantrag zum Thema eingereicht.