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Methodistischer Pastor wegen Kirchenasyl vom Gericht verwarnt

Bayreuth (epd) - Der frühere Pastor der evangelisch-methodistischen Kirche in Pegnitz (Kreis Bayreuth), Stefan Schörk, ist vom Amtsgericht Bayreuth wegen der Gewährung eines Kirchenasyls verwarnt worden. Eine Geldstrafe von 1.500 Euro wurde laut Gericht vorbehalten. Wie ein Gerichtssprecher gegenüber dem Evangelischen Pressedienst (epd) sagte, wurde die Bewährungszeit auf zwei Jahre festgesetzt. Schörk, der mittlerweile als Pastor im Westallgäu tätig ist, wurde die Auflage erteilt, 1.500 Euro an den Verein Fähre zu bezahlen. Hierbei handele es sich um eine sogenannte Verwarnung mit Strafvorbehalt.
Dem Pastor wurde zur Last gelegt, 2021 zwei syrischen Staatsangehörigen Kirchenasyl gewährt zu haben, die nach Rumänien abgeschoben werden sollten. Obwohl ihm vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) mitgeteilt worden sei, dass die Härtefallprüfung abgeschlossen sei und kein Selbsteintrittsrecht ausgeübt werde, sei er der Aufforderung, das Kirchenasyl innerhalb von drei Tagen zu beenden, nicht nachgekommen. Bereits 2022 hat sich Schörk, damals am Landgericht Bayreuth, für einen ähnlichen Fall verantworten müssen. Im Januar 2021 hatte der Pfarrer einem iranischen Flüchtling zehn Tage Kirchenasyl gewährt.