· 

Bischof Ackermann: Beschuldigter Priester hat Auflagen ignoriert

Saarbrücken (KNA) - Der Trierer Bischof Stephan Ackermann hat am Mittwoch vor dem Landgericht Saarbrücken im Fall eines wegen sexueller Nötigung angeklagten Priesters ausgesagt. Ackermann erklärte, der Mann habe sich nicht an Auflagen des Bistums gehalten; er habe auch nicht an einer Präventionsschulung zu Missbrauch teilgenommen und sei trotz Verbotes weiter mit Jugendlichen in Urlaub gefahren. Deshalb sei der Mann im April 2015 zunächst beurlaubt und dann in den Ruhestand versetzt worden.
„Es war sozusagen eine Frage des Ungehorsams gegenüber dem Bischof und seinen Anweisungen“, sagte Ackermann. Der Bischof gab weiter „pastorale und disziplinarische Schwierigkeiten“ in der Pfarrei zwischen dem Beschuldigten und dem ihm vorgesetzten Pfarrer an. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, 1997 einen 14-Jährigen sexuell genötigt zu haben. Der mutmaßliche Betroffene und Nebenkläger ist ebenfalls Priester im Bistum Trier.
Von den Vorwürfen des Nebenklägers gegen den Beschuldigten habe er 2019 erfahren, so Ackermann. Der mutmaßliche Betroffene habe ihm die Anschuldigungen in einem persönlichen Gespräch berichtet. Der Beschuldigte habe Vorwürfe immer bestritten und von einer Verleumdungskampagne gesprochen.
Gegen den Beschuldigten wurden mehrfach Anschuldigungen wegen sexualisierter Gewalt erhoben. Die Staatsanwaltschaft stellte die Ermittlungen jedoch ein. Auch das Bistum beschäftigt sich mit Vorwürfen gegen den Mann.
Ackermann sagte, er habe dem Beschuldigten 2016 verboten, als Priester zu wirken. Im selben Jahr startete das Bistum laut Ackermann nach weiteren Vorwürfen eine kirchenrechtliche Untersuchung wegen Vorwürfen sexualisierter Gewalt. Seit 2018 befasst sich auf Anordnung des Vatikans das Kirchengericht Köln mit dem Fall. Der Leiter des kirchlichen Strafverfahrens, der Kölner Vizeoffizial Thomas Weitz, sagt ebenfalls am Mittwoch aus.
Mit Blick auf ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren aus dem Jahr 2006 räumte Ackermann erneut Fehler des Bistums im Umgang mit dem Mann ein. Das Bistum sei damals informiert worden, habe die Akte aber nicht angefordert. „Das war ein Fehler“, sagte der Bischof.