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Neues kirchliches Arbeitsrecht gilt im Bistum Eichstätt

Eichstätt (KNA) - Das Bistum Eichstätt wendet das neue kirchliche Arbeitsrecht an. Es gelte bereits seit Jahresbeginn, teilte die Diözese am Dienstag mit. Bischof Gregor Maria Hanke sehe darin „Chancen für kirchliche Einrichtungen bei der Suche nach Arbeitskräften und Fortschritte hin zu einem institutionenorientierten Recht“, hieß es.
Hanke ergänzte, die Überarbeitung der Grundordnung sei durch Veränderungen in der Gesellschaft und der Kirche notwendig geworden. „In seiner Neufassung öffnet das kirchliche Arbeitsrecht für viele katholische Einrichtungen in sozialen, karitativen, pädagogischen und administrativen Bereichen mehr Möglichkeiten, neue Mitarbeitende zu gewinnen.“
Die deutschen katholischen Bischöfe hatten das reformierte kirchliche Arbeitsrecht Ende November 2022 beschlossen. Es betrifft bundesweit rund 800.000 Menschen, die in der katholischen Kirche oder bei der Caritas tätig sind. Die Neufassung ist zunächst nur eine Empfehlung an die Bistümer. Umsetzen muss sie jeder einzelne Ortsbischof, um Rechtswirksamkeit zu entfalten. Danach müssen etwa Kirchenmitarbeitende in zweiter Ehe oder in einer homosexuellen Partnerschaft nicht mehr mit einer Kündigung rechnen.
Damit ist klar, dass das neue katholische Arbeitsrecht auch in allen sieben bayerischen Diözesen und damit flächendeckend gilt.