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Erzbistum Bamberg wendet neues Arbeitsrecht vorläufig an 

Bamberg (KNA) – Das neue kirchliche Arbeitsrecht wird ab 1. Januar auch im Erzbistum Bamberg angewendet. Das teilte der derzeitige Verwalter des Erzbistums, der sogenannte Diözesanadministrator, Weihbischof Herwig Gössl am Mittwoch mit. Abschließend entscheiden werde erst der neue Erzbischof, fügte er hinzu. Im November hatten die deutschen Bischöfe neue Regeln für Beschäftigte in katholischen Einrichtungen beschlossen. 

 

Der Bamberger Bischofsstuhl ist derzeit unbesetzt, nachdem Papst Franziskus den Rücktritt des bisherigen Erzbischofs Ludwig Schick am 1. November angenommen hatte. In der Zeit der sogenannten Vakanz dürfen keine wesentlichen Entscheidungen getroffen werden.