· 

Mord an Kranken und Behinderten

München (KNA) – Psychisch Kranke und Menschen mit Behinderung galten den Nationalsozialisten als „lebensunwertes Leben“. In der „AktionT4“ ließen sie ab 1940 massenhaft Patienten in spezielle Tötungsanstalten abtransportieren. Als sich immer mehr Protest gegen dieses menschenverachtende Vorgehen regte, auch aus der katholischen Kirche, brach Adolf Hitler die Aktion nach einem Jahr offiziell ab. Im Geheimen ging das Morden weiter, nur dezentral.
Für die zweite Phase der nationalsozialistischen Krankenmorde ist der 30. November 1942 ein wichtiges Datum. Da verfügte der Leiter der Gesundheitsabteilung im bayerischen Innenministerium, Walter Schultze, dass in den Heil- und Pflegeanstalten ab sofort nur noch arbeitsfähige Insassen vollwertig ernährt werden sollten. Allen anderen verordnete er Schmalkost. Das Schreiben ging als „Hungerkosterlass“ in die Geschichte ein und zeigte weit über Bayern hinaus Wirkung.
Hungerkost, das hieß konkret: eine wässrige Gemüsesuppe fast ohne Nährwert, weder Fleisch noch Fett. Die Folge war ein Tod auf Raten, manchmal wurde mit Beruhigungsspritzen nachgeholfen. …

Den ausführlichen Beitrag lesen Sie in der Ausgabe 50/2022