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Priester zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt

Osnabrück (epd) - Ein vom Dienst suspendierter katholischer Priester ist am Mittwoch wegen des Besitzes von Kinderpornografie vom Amtsgericht Osnabrück zu einer zweijährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Schöffengericht setzte die Strafe zur Bewährung aus und legte eine Bewährungszeit von drei Jahren fest. Es befand den 58-Jährigen für schuldig, mehr als 6500 kinderpornografische Dateien aus dem Internet heruntergeladen, abgespeichert und angeschaut zu haben. Der Angeklagte muss die Kosten des Verfahrens tragen. Er war umfassend geständig und räumte alle Vorwürfe ein.
Zudem müsse der Priester 10000 Euro an das Kinderschutzbund Osnabrück zahlen, sagte die Vorsitzende Richterin Sandra Sinn bei der Urteilsverkündung. Darüber hinaus habe er eine bereits begonnene ambulante Psychotherapie fortzusetzen sowie zehn Beratungstermine bei der Männerberatungsstelle in Bielefeld wahrzunehmen. Der Anwalt des Verurteilten erklärte einen Verzicht auf Rechtsmittel.
Als besonders belastend wertete das Gericht die hohe Zahl an kinderpornografischen Dateien, die von der Polizei auf diversen Geräten des Priesters entdeckt worden waren. Dagegen habe für den Verurteilten gesprochen, dass er unverzüglich geständig gewesen sei, erläuterte Richterin Sinn das Urteil: „Er hat erkannt, dass er Hilfe braucht, und weiß, dass so etwas nicht noch einmal passieren darf.“ Deshalb, und weil er strafrechtlich bislang noch nicht in Erscheinung getreten sei, stelle das Gericht dem Priester eine positive Sozialprognose.
Ebenfalls mildernd wertete das Gericht, dass ein großer Teil der sichergestellten Dateien sogenannte Posing-Bilder seien, auf denen Kinder nackt oder leicht bekleidet sexuell aufreizend posierten. Nur wenige Bilder zeigten sexuelle Handlungen. Zudem habe die Polizei keine Hinweise darauf gefunden, dass der Verurteilte Kinder direkt missbraucht, Aufnahmen von ihnen angefertigt oder mit anderen Tätern in Kontakt gestanden habe.
Das Bistum Osnabrück kündigte an, den Fall an das Glaubensdikasterium im Vatikan zu verweisen. Dort werde über den „weiteren kirchlichen Verfahrensweg“ entschieden. Der Priester bleibe weiterhin von allen Aufgaben freigestellt.