· 

Münchner Betroffenenbeirat macht Marx Druck - dieser antwortet

 

 

München (KNA) - Der Betroffenenbeirat der Erzdiözese München und Freising hat der Bistumsleitung „Untätigkeit“ seit der Vorstellung des Missbrauchsgutachtens am 20. Januar vorgeworfen. In einem am Dienstag in München veröffentlichten Brief fordern die Betroffenenvertreter Kardinal Reinhard Marx auf, jetzt „aktiv, zielführend und sehr zeitnah zu handeln“. Um das Leid der vielen Opfer sexualisierter Gewalt nicht noch weiter zu vergrößern, sei es an der Zeit, sie endlich „empathisch wahrzunehmen“.
Der Kardinal habe dem Sprecher des Beirats, Richard Kick, bereits persönlich geantwortet, sagte ein Sprecher des Erzbistums am selben Tag der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA). Der persönliche Kontakt zu Betroffenen sei Marx wichtig. So führe er immer wieder Gespräche mit Betroffenen und tausche sich auch mit dem Betroffenenbeirat aus. In diesem Monat werde er zudem an der Veranstaltung „Betroffene hören“ teilnehmen. Kick hatte an Marx

 

appelliert: „Treten Sie in persönlichen Kontakt mit den für ihr Leben geschädigten und traumatisierten Betroffenen.“
In seiner Antwort ging Marx laut dem Sprecher der Erzdiözese auch auf die Forderung nach einer Ombudsstelle ein. Das Gutachten der Kanzlei Westpfahl Spilker Wastl, das eine solche ebenfalls empfiehlt, berücksichtige noch nicht mittlerweile neu geschaffene Strukturen.
Dazu gehöre die Kooperation mit unabhängigen, nichtkirchlichen Fachberatungsstellen wie den Vereinen Wildwasser und MIM. Hinsichtlich der gewünschten Akteneinsicht von Betroffenen habe der Kardinal darauf verwiesen, dass diese bereits jetzt möglich und von manchen schon in Anspruch genommen worden sei.
Auf die Forderung, dass Marx für eine „ernsthafte und angemessene finanzielle Anerkennungs-/Entschädigungsleistung“ zugunsten aller Missbrauchsgeschädigten sorgen solle, entgegnete dieser, die Diskussionen über das Verfahren zur Anerkennung des Leids würden intensiv geführt. Dringend notwendige Verbesserungen zur schnelleren Bearbeitung von Anträgen seien schon umgesetzt. Geplant sei, eine einmalige Widerspruchsmöglichkeit für Betroffene zu schaffen, falls diese mit der Leistungshöhe nicht einverstanden seien. Der Kardinal signalisierte zudem Gesprächsbereitschaft über zusätzliche personelle oder finanzielle Mittel für den Betroffenenbeirat.