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Münchner Offizial Wolf lässt alle Ämter und Aufgaben ruhen

 

München (KNA) - Nach dem Missbrauchsgutachten für das Erzbistum München und Freising gibt es eine erste personelle Konsequenz. Der Münchner Offizial Lorenz Wolf (66) lässt alle seine Ämter und Aufgaben ruhen. Das habe er dem Münchner Kardinal Reinhard Marx mitgeteilt, wie dieser am heutigen Donnerstag bei einer Pressekonferenz erklärte. „Damit bin ich einverstanden. Er will zu gegebener Zeit Stellung nehmen“, so der Kardinal.

Wolf zählt zu den einflussreichsten Kirchenmännern in Bayern. Er ist neben seinen Funktionen im Erzbistum München und Freising als Leiter des Katholischen Büros die Schnittstelle der Kirche zur Politik in Bayern. Außerdem sitzt er seit 2014 dem Rundfunkrat des Bayerischen Rundfunks (BR) vor. Aus diesem Gremium waren in den vergangenen Tagen Rücktrittsforderungen laut geworden.
Als Offizial ist der Kirchenrechtler seit 1997 für die kirchliche Gerichtsbarkeit im Erzbistum verantwortlich. Oft war er als zweite Instanz im Auftrag der römischen Kurie mit Missbrauchsfällen befasst.

 

Aus seiner Feder stammt ein im Mai 2016 unterzeichnetes Strafdekret gegen den Wiederholungstäter Peter H., der 1982 aus dem Bistum Essen nach Bayern kam, dem das Missbrauchsgutachten einen Sonderband gewidmet hat.
An dem Dekret, über das Medien erstmals 2018 berichteten, entzündete sich Kritik, weil die Strafe angeblich zu milde ausfiel und H. nicht aus dem Klerikerstand entfernt wurde. Wolf rechtfertigte sich mit dem Hinweis, er habe wegen Vorgaben aus Rom nicht selbst ermitteln dürfen. Auch wegen des schlechten Zustands der Akten zum Fall sei mehr nicht drin gewesen.
Im Gutachten der Kanzlei Westpfahl Spilker Wastl (WSW) heißt es über Wolf, sein Handeln in zwölf von 104 Fällen während seiner Amtszeit gebe „Anlass zu Kritik“. Der Offizial verzichtete auf Stellungnahmen zu den einzelnen Fällen, engagierte aber Rechtsbeistände, die die Legitimität der Untersuchung bezweifeln. Die Vorwürfe gegen den Kirchenrechtler seien „unwahr, tendenziös und willkürlich selektiv“, so einer seiner Anwälte. Die Hauptkritik der Gutachter lautet, Wolf habe im Umgang mit Missbrauchsfällen die Interessen der Beschuldigten vor die der mutmaßlichen Opfer gestellt.