Glaubens- und Gewissensfreiheit

Münsterschwarzacher Mönch im Kirchenasyl-Verfahren freigesprochen

Freispruch für Mönch im Kirchenasyl-Verfahren: Das Amtsgericht Kitzingen sieht laut Urteil vom Montag im Fall des Münsterschwarzacher Benediktiners Abraham Sauer keine „Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt ohne erforderlichen Aufenthalts- titel“. Wegen dieses Vorwurfs musste sich Sauer als erster Ordensangehörige in Bayern in Sachen Kirchenasyl-Gewährung verantworten. Die Richterin sagte, Bruder Abraham habe eine Straftat begangen, dies aber ohne Schuld. Sie begründete ihr Urteil mit der Glaubens- und Gewissensfreiheit.

Den ausführlichen Beitrag lesen Sie in der Ausgabe 19/2021

Autor: KNA