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Neue Personalordnung für den Vatikan - Gültig ab Januar

Vatikanstadt (KNA) – "Das Personal ist zu vorbildlichem religiösem und moralischem Verhalten verpflichtet, auch im Privat- und Familienleben, in Übereinstimmung mit der Lehre der Kirche", heißt es in der neuen Personalordnung der katholischen Weltkirchenverwaltung. Das am Montag veröffentlichte Regelwerk für Papst-Angestellte tritt am 1. Januar 2026 für fünf Jahre versuchsweise in Kraft - wie die neue Geschäftsordnung, die die (Zusammen-)Arbeit der Ämter und Institutionen der römischen Kurie regelt. Lange waren die Anpassungen der Ordnungen an die neue Kurienverfassung "Praedicate Evangelium" von 2022 erwartet worden.

 

Strikte Regeln und besondere Feiertage

 

Die Regeln für Kurienangestellte sind strikt, die Hierarchie ist streng. Wie in Italien üblich, arbeiten Vollzeitbeschäftigte auch in der Kurie sechs Tage in der Woche - in Summe 36 Stunden. Die Feiertage unterscheiden sich mitunter von denen des angrenzenden EU-Staates und sind teils "beweglich": Im Vatikan haben Mitarbeiter beispielsweise am Wahltag des aktuellen Papstes und an dessen Namenstag frei. Derzeit sind das der 8. Mai und der 17. September.

 

Der Urlaubsanspruch beträgt 158 Stunden, also gut 26 Tage. Resturlaub aus dem Vorjahr verfällt. Kurz vor Weihnachten gibt es ein 13. Gehalt. Erkrankt ein Arbeitnehmer, darf der Vatikan das trotz ärztlichen Attests kontrollieren - auch bei dem Mitarbeitenden zu Hause. Sechs Monate Anspruch auf Mutterschutz hat eine Angestellte.

 

Eine Gleitzeitregelung wie in vielen deutschen Betrieben gibt es nicht. Eine halbe Stunde Flexibilität beim Arbeitsbeginn und folglich an dessen Ende räumt der Papst seinen Angestellten ein. Teilzeitbeschäftigung gibt es zwar, aber sie darf nicht weniger als 50 Prozent betragen.

 

Keine Verwandten, angemessene Kleidung

 

Nachdem im vergangenen Jahr der Fall eines kurz nach der Heirat entlassenen Angestelltenpaares für Schlagzeilen gesorgt hat, stellt die neue Verordnung klar: Miteinander verwandte oder verschwägerte Mitarbeitende dürfen nicht in derselben Einrichtung der Kurie arbeiten. Zudem gilt: Die Angestellten, die - so weit wie möglich - aus verschiedenen Regionen der Welt stammen sollen, müssen sich stets angemessen kleiden. Wie genau, führt das Regelwerk nicht aus.

 

In den vergangenen Jahren hatte es wiederholt Anpassungen in den Ordnungen gegeben. Zuletzt im August verfügte Leo XIV. einen inklusiveren Zugang für Menschen mit Behinderung zu Vatikan-Jobs.