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Längere Meldefristen für Betroffene von Diskriminierung gefordert

Berlin (KNA) – Betroffene von Diskriminierung brauchen mehr Zeit für das Verarbeiten und Anzeigen des Erlebten. Zu diesem Ergebnis kommt ein Kurzgutachten der Antidiskriminierungsstelle des Bundes vom Montag. Darin empfehlen die Experten, die bestehende gesetzliche Meldefrist für diskriminierende Vorfälle von zwei auf zwölf Monate auszuweiten.

 

"Deutschland ist mit seiner kurzen Frist im europäischen Vergleich kein Vorreiter, im Gegenteil: In vielen Ländern haben Betroffene drei bis fünf Jahre Zeit, um rechtliche Schritte einzuleiten", kommentierte die Antidiskriminierungsbeauftragte des Bundes, Ferda Ataman, das Gutachten. Eine Fristverlängerung käme nicht nur Betroffenen, sondern auch Unternehmen zugute.

 

"Die kurze Frist eskaliert Konflikte, weil Menschen sich gezwungen fühlen, schnell zu klagen, obwohl viele lieber außergerichtliche Lösungen suchen würden", so Ataman weiter. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes setze sich daher für eine entsprechende Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ein.