Berlin (KNA) – Das Deutsche Kinderhilfswerk kritisiert die Ablehnung der Bundesregierung, zum Schutz von Kindern und Schwangeren ein Rauchverbot in Autos einzuführen. Die Bundesregierung verstecke sich hinter verfassungsrechtlichen Bedenken, obwohl der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages die Vereinbarkeit eines solchen Verbots mit dem Grundgesetz längst festgestellt habe, erklärte die Organisation am Donnerstag in Berlin. Die Regulierung an die Bundesländer abzugeben, sei nicht praktikabel.
In vielen europäischen Ländern, beispielsweise in Frankreich, Finnland, Großbritannien, Italien und Österreich, sei der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Tabakrauch in Fahrzeugen bereits normiert. Studien aus Kanada zeigten, dass durch gesetzliche Verbote das Rauchen in Autos in Anwesenheit von Kindern deutlich abnehme.
Recht auf Gesundheit
"Diesen Beispielen sollten wir umgehend folgen. Kinder haben nach der UN-Kinderrechtskonvention das Recht auf ein erreichbares Höchstmaß an Gesundheit", sagte Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Kinderhilfswerks. Eine Ergänzung des Bundesnichtraucherschutzgesetzes wäre "ein wichtiger Mosaikstein zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention", wie es hieß.
Laut Kinderhilfswerk sind Minderjährige unter anderem wegen ihrer höheren Atemfrequenz dem Passivrauchen in geschlossenen Räumen verstärkt ausgesetzt. In Fahrzeugkabinen verursache eine einzige Zigarette innerhalb weniger Minuten eine Konzentration von Tabakrauch, die um ein Vielfaches höher sei als in einer stark verrauchten Gaststätte. Tabakrauch enthält rund 250 giftige und rund 90 krebserregende Substanzen.
