Salzburg (KNA) – Im Streit um das frühere Kloster Goldenstein bei Salzburg haben die drei betagten Augustiner-Chorfrauen jetzt einen Anwalt eingeschaltet. Im Rahmen einer Sachverhaltsdarstellung bei der Staatsanwaltschaft fordert dieser die Prüfung von sechs Punkten, wie die Austria Presse Agentur (APA) berichtete. Demnach soll unter anderem geprüft werden, welche Rolle die Ordensleitung bei der Leistung von Unterschriften der Nonnen spielte.
In dem Schreiben heißt es weiter, die Schwestern hätten zwar die Heimverträge selbst unterschrieben, eine von ihnen sei jedoch "mehr oder weniger ultimativ aufgefordert" worden, dies zu tun. Zudem sei der Umzug der Nonnen in ein Pflegeheim "von Anfang an rechtswidrig" gewesen. Auch der Verbleib größerer Geldbeträge soll nun überprüft werden.
Zweite Eingabe des Anwalts
Bereits im März hatte der Anwalt eine ähnliche Eingabe gemacht, das Landesgericht Salzburg stellte das Verfahren im Mai jedoch ein. Die drei Ordensfrauen waren Ende 2023 nach Krankenhausaufenthalten aus dem Kloster Goldenstein in eine von der Caritas geführte Seniorenresidenz umgezogen. Dieser Schritt sei in Absprache mit den Schwestern erfolgt, erklärte der zuständige Propst Markus Grasl vom Stift Reichersberg.
Vom neuen Anwaltsschreiben weiß man im Stift Reichersberg nach eigenen Angaben bislang nichts. "Es liegt uns nichts vor, deshalb kann sich Propst Markus Grasl auch nicht dazu äußern", sagte Sprecher Harald Schiffl. "Wir haben immer gesagt, wenn sich der mediale Rummel gelegt hat, werden wir uns um eine gute Lösung für alle Beteiligten bemühen. Und das wäre jetzt der Fall gewesen. Aber so ein Schritt ist ein unfreundlicher Akt und erschwert eine gute Lösung", so Schiffl.